Berufsrecht

14.03.08: Forum Erwartungslücke

Was ist eigentlich die Erwartungslücke, die uns Prüfenden mit immer neuen Regulierungen, Standards und Gesetzen versorgt? Wir versuchen mit unseren Besuchern diese Lücke zu füllen. Lesen Sie den aktuellen Stand von Definitionen und Stellungnahmen, jede Ergänzung oder Kommentierung zu den Beiträgen per FAX (040 87878585) oder Email (hp.widera@revision-nord.com) ist willkommen und wird in der einmaligen Sammlung zur Erwartungslücke aufgenommen.

25.10.07: Hinweis für Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQ)

Durch die Verlängerung der Gültigkeit der Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle gem. § 57 a Abs.6 Satz 8 WPO stellt sich für den Prüfer wegen drohender Unterbeschäftigung in diesem Prüffeld und zur Vermeidung dann überflüssiger Fortbildungsnachweise die Frage, in den nächsten Jahren die Zulassung verfallen zu lassen und bei Bedarf eine neue zu erwerben. Schließlich kann die erste Qualifikation gem. § 2 Abs. 2 Satzung für Qualitätskontrolle mit nur 16 Stunden a 45 Minuten Fortbildung beantragt werden…...lesen Sie den ganzen Hinweis PfQ

Landgericht Berlin stellt Grundsätze der Berufsausübung auf

Das Landgericht Berlin hat in einer berufsgerichtlichen Entscheidung zwei Grundsätze aufgestellt bzw. bestätigt:
- mit der Ausübung eines freien Berufs ist es verbunden, dass in fachlichen Fragen regelmäßig verschiedene Auffassungen und Handhabungen vertretbar oder doch zumindest nicht fern liegend sind und
- ein Rügebescheid der WPK auch teilweise aufgehoben werden kann.
Die ganze Geschichte kann hier gelesen werden: WPK vs. Landgericht Berlin

Qualitätssicherung in der Einzelpraxis des Wirtschaftsprüfers durch externe Qualitätssicherer

Kritische Bewertung der Regelungen in § 24d der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer in der Fassung vom 24. November 2004 (Banz 2004 S. 24133)
Thies Wöllecke Dipl.-Kfm. (FH) Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Schwerin

Der Beitrag befasst sich mit möglichen Konsequenzen für in Einzelpraxis tätige Wirtschaftsprüfer, die sich aus den neuen Regelungen der Satzung zur Berichtskritik und Qualitätssicherung durch prozessunabhängige Dritte ergeben.
Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob für diese Regelungen eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht oder bereits die Grenze der zulässigen Einschränkung der grundgesetzlich garantierten freien Berufsausübung überschritten worden ist, was einen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG zur Folge hätte.



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