Aktuelles

31.07.2015: Rechtsbeugung – die Wilhelmstraße und ihre Subsidiäre gleiten weiter in die Illegalität

Nachdem der BMF schon die GoB-Lufthoheit (mag ja vielleicht auch an der Adresse liegen) an sich reißen möchte und dafür gar keine rechtliche Zuständigkeit besteht, geht es jetzt der bodenständigen Bilanzierung an den Kragen bzw. an die Steuer. Die Bilanzierung halbfertiger Arbeiten soll zukünftig faktisch abgeschafft werden – Besteuerung der Abschläge!

Nachdem der BFH zur HOAI 1995 am 14.05.2014 geurteilt hat, dass Teilleistungen der Architekten bereits mit deren auftragsgemäßer Erbringung und der Erteilung einer prüfbaren Rechnung verdient sind, kamen irgendwelche Stuhlkreise der Länder mittels eines Ländererlasses (BMF 29.06.2015) auf die steuerstarke Idee, das müsste doch für alle gelten, oder?
In der damaligen Fassung hatte die HOAI die Besonderheit, dass weder die Abnahme der Planungsleistung noch die Stellung einer Schlussrechnung für die Entstehung des Honoraranspruchs von Bedeutung war. Daher kommt der BFH auch zu dem Urteil, dass es sich nicht um halbfertige Leistungen handelt sondern die Beendigung eines Leistungsabschnitts und die Stellung der prüfbaren Rechnung bereits eine eigenständige Teilleistung darstellt. Hierzu führt der BFH aus: „Zwar bedarf es bei Werkverträgen i.S. des § 631 BGB grundsätzlicher der Übergabe und der Abnahme des Werks durch den Besteller (§ 640 BGB), um die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (…). Dies kann uneingeschränkt jedoch nur dann gelten, wenn die Wirkung der Abnahme für das Entstehen des Entgeltanspruchs des Unternehmers nicht durch Sonderregelungen, wie etwa eine Gebührenordnung, modifiziert werden.“ Soweit so nachvollziehbar.

Beim BMF klingt das dann aber ganz anders: Aus dem auf Architekten und die HOAI beschränkten Urteil wird der Erlass-Titel „Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen“. Und das Urteil darf dann einfach für alles herhalten: „Die vom BFH vorgenommene Beurteilung, dass die Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung einer Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Absatz 2 HOAI entstanden ist, ist auch bei Abschlagszahlungen nach § 632a BGB und bei Abschlagszahlungen nach § 15 Absatz 2 HOAI n.F. anzuwenden. Bei diesen Abschlagszahlungen handelt es sich um die Abrechnung von bereits verdienten Ansprüchen, denn der Schuldner des Werkvertrags hat seine Leistung bereits erbracht; andernfalls bestände die Berechtigung zur Forderung der Abschlagszahlung nicht. Die Abschlagszahlungen sind von Forderungen auf einen Vorschuss abzugrenzen, bei denen auch weiterhin keine Gewinnrealisierung eintritt.“

Hatte der BFH nicht etwa geurteilt, dass es für Werkverträge i.S. des § 631 BGB (wenn es keine Sonderregelungen, etwa aus dem Berufsrecht, gibt) zu einer Gewinnrealisierung nur kommt, wenn eine Abnahme des Werks erfolgt ist? Das Stört das BMF und die im Stuhlkreis versammelten Länderkollegen nicht im Mindesten. § 632a BGB gehört zwar zum normalen Werkvertragsrecht (Titel 9, Untertitel 1 Werkvertrag des BGB), aber wenn da keine zusätzlichen Steuern herauszuholen sind, muss sich der BFH wohl geirrt haben. Der faselt ja auch irgendwas von handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, dafür sitzen die einzigen Experten schließlich im BMF. Eine normale Abschlagsrechnung i.S. des § 632a BGB wird doch erst gestellt, wenn auch etwas auf der Baustelle steht. Da muss dann auch der Gewinn realisiert sein. Ob es hinterher vielleicht noch zu Schäden kommt oder das Werk – wie im Bau ja nicht ganz selten – gar nicht vertragsgemäß fertiggestellt wird, das ist doch alles Quatsch. Erst einmal den Gewinn versteuern.

Also nix mehr mit Gewinnrealisierung bei Ablieferung des fertigen Werkes, nein, jede Abschlagsrechnung als Umsatz, wir wünschen mal wieder viel Spaß bei der nächsten Betriebsprüfung.

Wieder die alte Frage: Rechtsbeugung oder beteiligte illegale Genussmittel? Wann hört dieser Staat damit auf, jede Krücke zu schwingen und zu verbiegen, um Steuerpflichtige zu drangsalieren? Wer die Gesetze sich so hinbiegt, wie er sie gerade braucht, wird – zumindest wenn er auf der anderen Seite sitzt – als Steuerhinterzieher bezeichnet und bestraft. Wieso gilt das nicht auch umgekehrt? Das wäre dann ein echter Beitrag zur so viel beschworenen Steigerung der Steuermoral.

18.06.2015: Ein Fels in der Brandung - WPK völlig losgelöst und bockig

Bisher hatten wir die zwischen BMWi, WPK und APAK ausgekungelte Umsetzung der EU-Regelungen zur Abschlussprüfung nicht kommentiert, vielleicht auch in der Hoffnung, dass die WPK aufgrund vieler kritischen Stimmen doch noch in sich gehen könnte um ihre Beitragszahler zu vertreten. Selbstkritisch müssen wir anmerken, das war falsch. Oder wie müssen wir die Schlagzeilen der heutigen Pressemitteilung verstehen ("Zitate"):

"Wirtschaftsprüferkammer unterstützt die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Regelungen zur Abschlussprüfung in Deutschland." Hier wurde wohl das Soll und Ist nicht sorgfältig geprüft, nun ja, entschuldbar, wird die WPK doch nicht von WPs vertreten. Die Herren Geschäftsführer können natürlich ihre teuer bezahlte Zeit nicht mit Abhaken vergeuden.

Des Weiteren begrüßt die WPK den Wegfall der Teilnahmebescheinigung im Qualitätskontrollverfahren. Wir sagen: dreist, für wie einfältig hält uns die Kammer eigentlich? Die Teilnahmebescheinigung heißt jetzt nur anders.
Aber ganz wichtig im Eigeninteresse eines gut dotierten Daseins: "Sehr positiv aufgenommen wird die weitestgehende gesetzliche Delegation von Aufgaben auf die WPK, so dass die Selbstverwaltung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer so weit wie möglich erhalten bleiben kann."

Und die APAK? Na ja, nicht super toll gelaufen, aber als zukünftige Beamte jenseits aller Besoldungsklassen verschmerzbar: "Kritisch zu sehen ist allerdings weiterhin, dass die Fachaufsicht über die WPK zukünftig nicht durch eine neue eigenständige Behörde ausgeübt wird, sondern von einer neu zu schaffenden Abteilung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine eigenständige Behörde würde der Bedeutung der Abschlussprüfung in stärkerem Maße entsprechen." Und bräuchte natürlich auch noch mindestens einen Behördenleiter, ach ja, Referenten und, und, und aus dem Fundus der Selbstprüfer.

Insgesamt sagen wir: Respekt, wie die Kammer in ihrem alimentierten Mikrokosmos völlig losgelöst agiert.

Einer geht noch: "Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz … baut bürokratische Lasten ab." Das finden wir super, sagen danke dafür, wenn wir den Abbau, besonders bei der nicht EU konformen Qualtitätskontrolle gefunden haben!

17.12.2014: GoBD die Dritte – BMF auf dem Weg in die Illegalität ? oder:
Der Größenwahn in der Wilhelmstraße

Am 14.11.2014 hat der BMFseinen dritten und endgültigen Anlauf unternommen, eine der Finanzverwaltung genehme Interpretation der GoB festzuschreiben. Trotz aller Anregungen (siehe unten) durch Berufsverbände ist das Schreiben im Wesentlichen unverändert zu den Entwürfen, welche, wären sie nicht im Sinne drohender Buchführungsverwerfungsorgien durch Betriebsprüfer geschrieben, allenfalls ein mitleidiges Kopfschütteln auslösen würden. Aber, um das BMF Schreiben zusammen zu fassen: Bei Zweifelsfragen entscheidet der Betriebsprüfer über die Ordnungsmäßigkeit, sein medial gefeiertes Mehrergebnis ist gesichert. Dieses BMF Schreiben reiht sich nahtlos ein in die steigende Tendenz der Steuerverwaltung, den Steuerpflichtigen per se als Betrüger zu behandeln und zu gängeln, den Berater als Finanzverwaltungsbüttel zu benutzen und dabei selbst ein möglichst bequemes Mehrergebnisleben zu genießen. Worum geht es?
Wir erinnern uns: Wir unterscheiden gesetzlich fixierte GoB (z.B. im HGB) und ungeschriebene GoB (z.B. im Zusammenhang mit EDV gestützten Buchführungssystemen), letztere ergeben sich im Wesentlichen aus kaufmännischem Brauch, Herleitung des Zwecks oder aus Weiterentwicklung aus Gesetz und Rechtsprechung, Ableitung usw. Was sagt uns das Schreiben? Die Referenten des BMF möchten uns mangels wichtigerer Aufgaben eine unverbindliche Sammlung ihrer GoB Zitatensammlung mit eigenen Ideen präsentieren? Eher nicht. Zu vermuten ist, dass der BMF sich die ungeschriebenen GoB de facto an sich reißt, seine teils seltsamen Auffassungen an allen Beteiligten vorbei als quasi rechtsverbindlich erklärt, Einspruchserfolg ist unsicher, Einschüchterung, Schätzungen und das alles ohne entsprechendes Ermächtigungsgesetz! Ein Beispiel zur ungefragten GoB Fortentwicklung gefällig?

Tz. 74: „ Ein Steuerpflichtiger … erhält … von seinem Kreditinstitut einen Kontoauszug in Papierform mit vielen einzelnen Kontoblättern …. Allein anhand der Kontoauszugsnummer – ohne zusätzliche Angabe … der Positionsnummer- ist eine Zuordnung von Beleg und Aufzeichnung oder Buchung in angemessener Zeit nicht nachprüfbar“. Wir stellen uns jetzt einmal alle beteiligten Referenten vor, wie sie vor Niederschrift dieses GoB Grundsatzes ihre Bankauszüge zum Stuhlkreis mitgebracht und angeschaut haben. Ist denen nicht aufgefallen, dass auf Kontoauszügen deutscher Kreditinstitute maximal geschätzte sechs Buchungspositionen auf einer Seite sind, oder wurden da etwa ausländische Bankauszüge betrachtet? Wie dem auch sei, scheinbar sind nach Einschätzung des BMF Betriebsprüfer nicht in der Lage, innerhalb angemessener Zeit sechs Betrags mäßig benannte Positionen ohne zusätzliche Positionsnummer (die manuell auf dem Auszug eingefügt werden müssten) zu identifizieren. Die natürlichen Treiber der lebendigen ungeschriebenen GoB können so etwas anhand Datum, Kontoauszugsnummer und Seite. Hoffentlich werden die Mehreinnahmen aus Betriebsprüfungen auch in interne Bildung investiert, damit eine Annäherung an den sachverständigen Dritten möglich wird. Ach ne, braucht‘s ja gar nicht: „Von einem sachverständigen Dritten kann zwar Sachverstand hinsichtlich der Ordnungsvorschriften der §§ 145 bis 147 AO und allgemeiner DV- Sachverstand erwartet werden, nicht jedoch spezielle, produktabhängige System-..kenntnisse. (Tz. 148:)“ Alles klar? „Ihr System ist leider zu komplex, da muss ich schätzen!“

Unsere Anregung an den BMF: Schreiben in die Tonne treten, oder wollen wir einen steuerlichen Willkürstaat?
Aber es gibt auch wieder viel Lustiges (Tz. 83) : „Bei der doppelten Buchführung …. verursacht jeder Geschäftsvorfall eine Buchung auf mindestens zwei Konten (Soll- und Habenbuchung)“. Dass wir das endlich erfahren durften.
Hallo BMF, geht’s noch?

29.10.2014: Die Bundesregierung äußert sich zur Wirtschaftsprüfung – oder: Wie bügelt man berechtigte Fragen ab, ein Lehrstück

In einer Anfrage an die Bundesregierung hatte die Fraktion der LINKEN es doch gewagt, Fragen (WPK Originalton: „Die Fragen … gehen maßgeblich auf eine in der Kleinen Anfrage namentlich benannte Gruppierung im Berufsstand zurück“, wir sagen schon einmal vorauseilend pfui zu solchen Fragen) zur Wirtschaftsprüfung, Politikeinflüsterungen der Großen und dem häuslichen Kammerleben mit der freigehaltenen APAK gestellt. Die vom Berufsstand mit Spannung erwartete Antwort liegt nun vor: Alles war, ist und wird gut. Puh. Da sind wir aber beruhigt, der massenhaft auftretende Phantomschmerz des Morbus Gschrei sollte damit mit Abkehr von falschen Wahlentscheidungen, weiteren Ablasszahlungen an die WPK/APAK und demütiger Haltung der vorstandsfreien Beiratsstimmenmehrheit ausgetrieben werden können.
Blöd nur, wenn die Antworten der Bundesregierung nicht zutreffend wären, aber das wollen wir jetzt einmal im Sinne eines Prüferfriedens nicht annehmen

22.09.2014: Neuer WPK Vorstand: Mehrheit der Wählerstimmen draußen vor der Tür

Entgegen § 8 III Satzung der WPK, dass in Kenntnis des Verhältnisses der im Beirat vertretenen Interessengruppen die Vorstände zu wählen sind, sind Beiräte aus der Liste Gschrei (wp.net), die die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnten, nicht in den Vorstand gewählt worden.
Nun ist die Welt für die Verlierer der vorletzten Beiratswahl wieder in Ordnung, alles wird wieder gut, gönnerhaft äußert sich auch das IDW am 11.09.2014, „dass es der neuen WPK-Führung gelingt, durch konsequente Sacharbeit Anerkennung und verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen…. Auf diesem Weg wird das IDW die WPK gern konstruktiv begleiten.“ Dafür sagen wir danke, vielleicht veröffentlicht das IDW zur Ersten Hilfe unter Gleichgesinnten einmal eine Stellungnahme zur Rechnungslegung mit dem Titel „Transparenzanforderungen und Besonderheiten in der Rechnungslegung bei berufsständischen Organisationen und deren Aufsichtsgremien“, zu viel verlangt?

31.07.2014: Noch ‘ne Fachzeitschrift - Bundesanzeiger erklärt Bilanzen

Heute erreichte viele Kollegen eine Email des Bundesanzeiger Verlags: Eine neue Fachzeitschrift „BILANZ aktuell“ ward geboren, Abonnenten können sogar einen leibhaftigen Steuerberater zu aktuellen handelsrechtlichen Themen befragen, Buchungssätze erfahren und ganz modern online auf das geballte Wissen des Bundesanzeigers zurückgreifen. Wir wollen einmal hoffen, dass nicht eine Quersubventionierung aus den Veröffentlichungsgebühren beim eBundesanzeiger diese Zeitschrift zum Leben verholfen hat.

17.07.2014: Neuer WPK Beirat gewählt – mal wieder eine Chance?

Die Ergebnisse der Beiratswahl der WPK stehen fest. Eine erste Analyse ergibt, dass die Wahl zu einem bunten Ergebnis für die Interessengruppen geführt hat, vielleicht eine Chance, die nächsten Jahre im Konsens eine Arbeit für den Berufsstand zu machen. Die Grabenkämpfe der letzten Beiratszusammensetzung und die zum Teil mehr als berufsschädigenden Wahlkampfaktionen sollten jetzt einmal zur Seite gelegt werden um die berufliche Unabhängigkeit zu stärken und nicht mehr als die europäische Mindestgängelung gut zu heißen. Es gibt genug zu tun, die Sitzungsgelder sinnvoll verwenden. Es ist ja jedem Wähler unbenommen, seine von ihm gewählten Vertreter freundlich in der Spur zu halten und auch Transparenz einzufordern.

28.11.2013: APAK erklärt sich- wehrt sich gegen Stillosigkeiten

Anlässlich der Beiratssitzung der WPK am 22.11.2013 hat die APAK neben der WPK eine Erklärung zu kritischen Äußerung von Berufsangehörigen abgegeben (vgl. AKTUELLES 25.11.2013):
APAK-AOC--Erklaerung_anlaesslich_Beiratssitzung_der_WPK_22-11-2013.pdf

Insbesondere der Vorwurf, einzelne Kammermitglieder würden eine Rechenschaft der APAK fordern, weil die APAK von den Mitgliedsbeiträgen der Wirtschaftsprüfer bezahlt würden, ist in der Erklärung einige Zeilen wert. Bei einem flüchtigen Lesen wird tatsächlich der Eindruck erweckt, der BMWi sei für die Vergütung zuständig. Nun, ein Blick in § 66a Abs. 7 WPO kann da helfen: „Die Kosten, die von der Abschlussprüferaufsichtskommission verursacht werden, sind von der Wirtschaftsprüferkammer zu tragen.“

Soviel true and fair view muss sein, die Geldverwendungsrechnung wäre da schon angebracht, oder? Soll jetzt ja auch geschehen.

Aber in einem Punkt können wir der APAK Erklärung vollste Zustimmung erteilen: Die beklagte Stillosigkeit einiger Berufskollegen, die APAK der Hausbesetzung im Wirtschaftsprüferhaus zu Berlin zu bezichtigen, ist natürlich ein Affront gegen jeden anständigen Volxküche betreibenden Hausbesetzer in dieser Republik.

25.11.2013: WPK haut ganz doll auf den Tisch – Das Leben ist eben kein Ponyhof

Scheinbar gab es in den letzten Monaten Eingaben und öffentliche Äußerungen, ja sogar Klagen gegen das Vorgehen der WPK und APAK. Jedenfalls sah sich der Vorstand der WPK zu folgenden starken Worten genötigt:

„… Der Vorstand der WPK sieht sich vor dem Hintergrund dieser berufsstandsschädigenden Entwicklungen der letzten Monate veranlasst, sich ausdrücklich von solchen Ehrenamtsträgern der WPK, von solchen Angehörigen des Berufsstandes und von Dritten zu distanzieren, die darauf abzielen, in öffentlichen Äußerungen, Eingaben oder Strafanzeigen das Ansehen der WPK, der Prüfungsstelle oder der APAK sowie deren Gremienmitglieder zu schädigen.“ Quelle:WPK Erkärung

Was bedeutet das, Relegation der Mitglieder, Beitragsfreiheit, Abschaffung des Rechtsweges, Maulkorberlass, Berufsverbot oder gar Siegelverbot? Abgesehen von den doch schon grenzwertigen Formulierungen, Steigerung „Berufsstandschädlinge“, möchten wir die WPK daran erinnern, dass es in unserer Gesellschaftsordnung durchaus legitim ist, auch überzogen, kritische Äußerungen vorzubringen und den Rechtsweg zu beschreiten. Und noch ein Tipp: Die Äußerung lesen auch Berufsfremde, eine üblicherweise als kindisches Verhalten bezeichnete Reaktion des „Du bist nicht mehr mein Freund“ ist schon sehr bedenklich.

Ganz tapfer schließt der Vorstand der WPK seine öffentliche Beschwerde mit einer starken Selbstversicherung: „Der Vorstand der WPK bekennt sich zur bestehenden Struktur des bewährten Aufsichtssystems über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in Deutschland als einem wesentlichen Bestandteil beruflicher Selbstverwaltung.„

Weniger kann manchmal mehr sein, die Kommentierung sollte jetzt nicht schädigend sondern konstruktiv sein.

29.10.2013: Vielleicht gut gemeint, sehr schlecht gemacht: IDW Tätigkeitsbericht 2012/2013

Um es vorweg zu nehmen: Der im Berufsstand mit Spannung erwartete auf Hochglanzpapier gedruckte Tätigkeitsbericht 2012/2013 des IDW kann mit seiner bildnerischen Gestaltung leider nicht überzeugen. Im Gegensatz zum Bericht 2010/2011 (Vgl. AKTUELLES 12.09.2011), der mit seiner Bildauswahl einen, wenn auch erst durch Interpretation ermöglichten Einblick in die Befindlichkeiten des IDW und seiner Protagonisten, auch deren Zukunftsängste oder Trotzigkeit ermöglichte, kann die Aktuelle Ausgabe nicht überzeugen, schärfer ausgedrückt, der visuelle Ansatz und die politische Korrektheit bleibt durchgehend auf der Strecke und ist nicht zielführend zur Nachwuchsgewinnung, gesteigert: Voll daneben.
Die traditionelle Berichtskritik:

Eine generelle Einschränkung für die folgenden Zeilen müssen wir leider machen: Hatten wir noch für die letzte Berichtskritik, die beiden letzten der vier Augen, die fotografischen Abbildungen zur besseren Interpretation in den Artikel aufgenommen, verbietet sich dieses für die Bilder des aktuellen Jahresheftes. Zum einen sind keine Urheberrechte im Tätigkeitsbericht genannt noch sollen hier die Fotos von geschätzt 3 bis 6 jährigen Kindern veröffentlicht werden. Auch wenn es also nicht bunt zugehen wird, seien Sie versichert, es schadet nicht.

Zum Anfang: Im Vorwort des Periodikums wünschen uns der Sprecher und der Vorstand des IDW viel Spaß beim Durchblättern, das Thema „Nachwuchs“ sei diesmal in der Bilderwelt des Tätigkeitsberichtes aufgegriffen worden. Für die Leser, an denen die teure Nachwuchsrekrutierungskampagne des IDW unter der Marke „W1rt5ch4ft5prüf3r“ trotz bunter Broschüren vorbeigegangen ist, die Nachwuchswerbung beginnt jetzt offensichtlich in der KITA und das sollte wohl visuell umgesetzt werden. Na denn, schau ‘n wir mal auf die Bilderwelt.

Unter den Bildern sind auf einer statischen Laufleiste, mit entsprechender Hervorhebung passend zum Bild, vermeintliche Eigenschaften und Aufgaben der Wirtschaftsprüfung aufgeführt:
- ANALYSIEREN
- SIND GRÜNDLICH
- HABEN VISIONEN
- KOMMUNIZIEREN
- VERSCHAFFEN SICH GEHÖR
- LEGEN FUNDAMENTE
- SETZEN ZIELE
- ZÄHLEN NACH
- DOKUMENTIEREN
- SIND UNABHÄNGIG
- SCHAFFEN VERLÄSSLICHKEIT
- ARBEITEN IM TEAM

Ein bunter Reigen als Ausfluss eines Wunschdenkens der eigenen Wichtigkeit begegnet uns hier, wobei, welche Berufsgruppe würde eigentlich nicht diese Eigenschaften für sich in Anspruch nehmen wollen? Ist das die versteckte Botschaft, auf die wir lauern, Wirtschaftsprüfer sind auch nur Menschen, Bescheidenheit, nix Besonderes? Und warum wurde der eigentliche Anspruch, die Messlatte, das ureigene Selbstverständnis, die oberste Maxime, das Maß aller Dinge, der prüfende Ansatz, die wirkliche Abgrenzung freier Berufe, die Eigenverantwortlichkeit nicht in den Kanon aufgenommen? Bestenfalls, weil vielleicht von den verantwortlichen Machern nicht mehr gelebt und schlimmstenfalls aktiv negiert, weil doch so altmodisch. Oder doch nur, weil die Auswahl irgendeiner Marketingagentur überlassen wurde, die meint, auch Wirtschaftsprüfung zu können? Okay, nicht alle Berufsgruppen haben Visionen, das ist natürlich die Domäne der Wirtschaftsprüfung: Zu meinen alles zu wissen und besser beurteilen zu können damit die Erwartungslücke geschlossen wird.

Alle anderen Ansprüche sind dagegen generelle Allgemeinplätze wirtschaftlichen Handelns, sollten so sein, Unabhängigkeit ist dabei das Wunschdenken des Abhängigen. An dieser Stelle ist aber auch fachliche Kritik angebracht: Die Aussage „zählen nach“ entspricht nicht der korrekt durchgeführten Inventurbeobachtung, diese zeichnet sich dadurch aus, das das Zählen selbst beobachtet wird. Dieses Beispiel zeigt, dass Allgemeinplätze wirtschaftlichen oder beruflichen Handelns bei vermeintlicher Aussageidentität durch Wortidentität zu falschen Aussagen führt: Den Wirtschaftsprüfer zeichnet schließlich nicht aus, dass er abendlich einen Kassensturz durchführt und das Kleingeld nachzählt.

Bevor jetzt der Erwartungspegel aufgrund der Gedanken hinsichtlich der Eigenschaften der prüfenden Berufe der zugehörigen Bilder ins Grenzenlose entschwindet, ein gedachter Blick auf die Bilder. Keine Angst, geht ganz schnell und überstrapaziert nicht die Aufmerksamkeitsspanne. Die Bildbeschreibung füllt nicht die nächsten Seiten, es findet lediglich eine ganz einfach gestrickte Visualisierung (geschätztes Niveau Kunstunterricht in Klasse 7) statt:

Für das Analysieren wird ein Mädchen bemüht, dass mit einer Lupe in ein gefülltes Glas schaut, das gründlich sein erledigt ein Knabe mit Helm und Blick auf die Libelle der Wasserwaage, Kommunizieren erledigt ein Mädel mit einem schnurlosen Telefon am Ohr, Gehör verschafft sich ein Knabe mit Kochlöffel und Trommel, Fundamente werden weiblich mit Helm und Bauklötzen gelegt, Ziele setzt ein Junge mit einem Modellflugzeug , nachgezählt wird am Abakus, dokumentiert wird auf der Tafel, Unabhängigkeit wird am kindlichen Hobolook Schaufenster mäßig abgearbeitet, das Schaffen der Verlässlichkeit erledigt ein Mitglied der Jugendfeuerwehr und das Teamwork erledigen zwei Knaben bei der Pflastermalerei, das war‘s, alle Bilder im Kopf? Da bleibt kein Raum für Interpretationen, Zwischentöne, Widerspruch oder gar Tiefe, mit anderen Worten: laaangweilig aber korrekt gendermäßig ausgewogen.

Wenn da nicht das Problem mit der politischen Korrektheit wäre. Auch nach mehrmaligem Durchblättern ist eine ethnische Exklusion nicht auszuschließen. Ob so der Nachwuchs damit trotz cooler Aktionen gewonnen wird? Und damit schließt sich der Besprechungskreis.

10.09.2013: GoBD Entwurf die Zweite – BMF weiterhin völlig losgelöst

Im September hat der BMF eine neue Entwurfsfassung zu den GoBD (vgl. AKTUELLES 24.05.2013) im Änderungsmodus vorgelegt. Diese Offenheit nötigt schon einen gewissen Respekt ab, ist doch ersichtlich, was alles geändert wurde.
Offensichtlich haben die diversen Einwendungen gegen den ersten sachfremden Entwurf dazu geführt, dass, bis auf einige redaktionelle Änderungen, nichts geändert wurde.Es bleibt dabei:

Realitätsferne Anforderungen und fehlendes IT-Verständnis sollen die steuerliche Außenprüfung in die Lage versetzen, munter Buchhaltungen zu verwerfen um die gern zitierte, aber falsch ausgelegte Betriebsprüfungsstatistik zu verbessern.

Ach ja, neu (Tz. 21): „Der Steuerpflichtige hat sich darüber zu informieren, ob das in seinem Unternehmen eingesetzte DV-System (Haupt-, Vor- und Nebensysteme) den GoBD entspricht und die Ordnungsmäßigkeit der Bücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen ermöglicht“. Dann prüfen Sie mal Ihre eingesetzte Software, denn Softwarebescheinigungen werden von der Finanzverwaltung natürlich nicht akzeptiert (Tz. 170).
Was ist die Steigerung von Ignoranz, was wird dort gereicht?

Einer geht noch, auch neu (Tz. 81): „Die Aufbewahrungsfrist für den Anschaffungsbeleg beginnt erst mit Ablauf der steuerlichen Nutzungsdauer“, wir empfehlen gesonderte Ordner, die über Jahrzehnte aufbewahrt werden. Wenn dann durch die Betriebsprüfung die Nutzungsdauer von 10 auf 20 Jahre erhöht wird und der Beleg ist schon vernichtet, dumm gelaufen.

Wir danken ausdrücklich dem IDW für seine beherrschte und freundliche Stellungnahme zu dem zweiten Entwurf, hülfe es doch nur.

Das Original: BMF 2. Versuch GoBD

24.05.2013: Comeback des amerikanischen Journals – BMF leitet Buchhaltungswende ein

In dem Entwurf des BMF-Schreibens zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ legt der BMF sein Verständnis einer zukunftsorientierten Buchführung vor, das dann als Schwert und Schild der Betriebsprüfung die Verwerfung von Buchhaltungen erleichtern soll. Getragen von dem Geist, zu verhindern, dass „Geschäftsvorfälle buchmäßig für längere Zeit in der Schwebe gehalten werden und sich hierdurch die Möglichkeit eröffnet, sie später anders darzustellen, als sie richtigerweise darzustellen gewesen wären, oder sie ganz außer Betracht zu lassen und im privaten, sich in der Buchführung nicht niederschlagenden Bereich abzuwickeln (Tz. 3.2.3)“, wir denken ganz doll an all die Steuerschlupflöcher, wird folgende Forderung aufgestellt:

„Länger als etwa zehn Tage darf ein Geschäftsvorfall grundsätzlich grundbuchmäßig nicht unerfasst bleiben“(Tz. 3.2.3).

Liebe Dienstleister im Buchhaltungsbereich, dieser hehre Grundsatz eines BFH Urteils aus den 60er Jahren verwirft Eure ganze Bucherei, die ja meist mindestens einen Monat später erfolgt. Aber nicht nur die Berater können ihre Buchhaltungstätigkeit an den BMF-Nagel hängen, das SAP Buchhaltungsprogramm, auch gerne von staatlichen Einrichtungen genutzt, wäre nicht mehr ordnungsmäßig:

„Zur Erfüllung der Journalfunktion und zur Ermöglichung der Kontenfunktion sind zusätzlich zu den Grundaufzeichnungen (siehe Tz. 4.3) die nach folgenden Angaben zu erfassen: - Konto und Gegenkonto…“ (Tz. 5.2.)

Wer sich mit SAP auskennt, weiß, dass dort über Belege gebucht wird, die Unmengen Split Buchungen enthalten können, bei denen eine Kontenzuordnung im klassischen SOLL/HABEN Sinne nicht mehr möglich ist.

Aber was soll‘s, der Zweck heiligt die Mittel: „Erfundene Geschäftsvorfälle dürfen nicht erfasst, tatsächliche Geschäftsvorfälle dürfen nicht mit falschen Werten aufgezeichnet oder deren Erfassung oder Verarbeitung unterdrückt werden.“ (Tz. 3.2.2). Und die praktische Lösung? Wir empfehlen zurück zum amerikanischen Journal, Stehpulte und Ärmelschoner, Abschaffung aller EDV Verarbeitung, viele neue Steharbeitsplätze, endlich wieder richtige „Buchhalter“ und CO 2 Vermeidung, weil ohne Strom. Und weil’s so schön ist, noch ein paar Weisheiten:

- Die geschäftlichen Unterlagen dürfen nicht planlos gesammelt und aufbewahrt werden. (Tz. 3.2.4)
- Ein Buchungsbeleg in Papierform oder in elektronischer Form (z. B. Rechnung) kann ein oder mehrere Geschäftsvorfälle enthalten. (Tz.4.)
- Ein und derselbe Geschäftsvorfall darf nicht mehrfach aufgezeichnet werden. (Tz. 3.2.1)

Wer schreibt so etwas, was für Bewusstseins vermindernde Mittel wurden da gereicht und wurden diese als geldwerter Vorteil ordnungsgemäß versteuert?

Das IDW hat in seiner Stellungnahme vom 02.05.2013 in scharfer Form zu dem Entwurf Stellung genommen, der DWPV schließt sich diesem Schreiben vollinhaltlich an.

BMF Entwurf GoBD
Stellungnahme IDW

06.02.2013: Der Kampf um die besten Köpfe – IDW schaltet sich in die frühkindliche Erziehung ein

Unter dem Motto „W1R W1RT5CH4FT5PRÜF3R“, wie wir vorab meinen, eine gelungene jugendliche Annäherung an TWITTER Schreibweisen, überrascht das IDW mit einer außergewöhnlichen Kampagne zur Nachwuchsrekrutierung für den prüfenden Berufsstand in Zeiten einer abnehmenden Anzahl von Berufsanfängern. Dem politischen Mainstream folgend wird die Anwerbung des qualifizierten Nachwuchses in die Krippe bzw. Kita gelegt, heißt doch das Eröffnungsmotiv der Kampagne „ICH SEHE W4S, WAS DU N1CHT SI3HST“, ein allseits bekannter Kinderspielspaß wenn es langweilig zu werden droht, leider in der abgefahrenen Schreibweise nicht wirklich konsequent durchgehalten, welche aber durchaus geeignet ist, das Interesse bei Kindern, Eltern, Erziehern und Hebammen für den Beruf zu wecken; oder wie es das IDW formuliert: „Für andere sind es nur Zahlen – für Dich wird es eine Geschichte sein“, der Jahresabschluss als Gute-Nacht-Geschichte.

Dass der Slogan auch als gehässiger Ausruf der Erwartungslücke gewertet werden könnte oder die Prüfungstätigkeit doch manchmal solch spannender Spielmomente bedarf, egal, um so viele Ecken denken Kinder noch nicht.
Da wir hier Ihnen nicht die spannende Entdeckungsreise durch das Magazin der Nachwuchsförderung nehmen wollen und daher nicht alle Nachwuchsförderungen vorstellen möchten, empfehlen wir getreu der IDW Losung „die Kampagne mit vollem Herzen zu unterstützen“, sich selbst ein Bild zu machen. Nur soviel sei verraten, auch sehr viel ältere Semester (Stichwort Rente mit 67) werden z.B. mit Bürogolfturnieren gelockt werden. Am Rande werden uns auch sehr schöne Berufsgrundsätze in der Broschüre nahegebracht, die wir schon längst vergessen geglaubt hatten, wie z.B. die Aussage, dass Wirtschaftsprüfer weit entfernt vom werblichen Denken der Selbstanpreisung seien. Diese Art der natürlich nie gewesenen Selbstdarstellung verschwindet ja sowieso, da die Kinder den tollen Slogan bald auf Werbeschildern der ICE Bahnhöfe nachspielen können. Etwas kritisch sehen wir wieder einmal die Bildauswahl des IDW, was hat z.B. ein musealer Bananendampfer der 1950er Jahre mit moderner Wirtschaftsprüfung zu tun, ein alter ausgemusterter Pott?

Insgesamt aber eine spannende Geschichte, Wirtschaftsprüfung per Du, dafür geben die Mitglieder gerne einige hundert EUR Sonderbeitrag aus.

Angeregt von der progressiven Kampagne und mit vollem Herzen (heißt es nicht aus?) haben wir einmal versucht, als Beitrag der Dynamisierung der Wirtschaftsprüfung den Bestätigungsvermerk zu verjüngen.

„W1RT5CH4FT5PRÜF3R“ ist eine eingetragene Marke des IDW, wirklich ;-)

06.12.2012: Erwartungslückenschluss - Stadt Hamburg bekennt sich zur Kompetenz der Wirtschaftsprüfer

Unser Hinweis hinsichtlich der Bestätigung von Einkommensnachweisen durch Wirtschaftsprüfer (siehe AKTUELLES 15.11.2012) wurde von der WPK aufgegriffen. Dank ihrer Intervention bei den entsprechenden Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg zeichnet sich ab, dass zukünftig auch Wirtschaftsprüfer als verlässliche Personen für Einkommensbestätigungen angesehen werden. Das Thema wird im Innenressort der Stadt abschließend besprochen werden. Auch wurde dem Bezirksamt Wandsbek der FHH seitens der WPK mitgeteilt, dass sich die WPK in diesem Zusammenhang gegen die Nennung von Lohnbuchhaltern und Finanzberatern in einem Atemzug mit Wirtschaftsprüfern entschieden verwahre und die Vordrucke einzuziehen wären. In einem Zwischenbescheid hat die zuständige Behörde anerkannt, dass es außer Frage stände, dass die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer zu dem kompetenten Personenkreis rechne, die als verlässliche Personen Bescheinigungen erstellen können.
Wir schließen uns der Auffassung der WPK an, dass vermutlich nicht die von uns spekulativ ins Spiel gebrachte Erwartungslücke Auslöser dieses Formulars war. Die zuständigen Ersteller wussten wohl nicht genau, was sie taten. Für diese waren Steuerberater wohl einfach die ihnen einzig bekannten Vertrauenspersonen, diese sind ja auch seltener in der Presse…

15.11.2012: Kein Vertrauen - Stadt Hamburg zieht Konsequenzen aus der Erwartungslücke

Allen Erwartungslückenschlussaktivitäten zum Trotz, die Freie und Hansestadt Hamburg zieht die Konsequenzen aus dem in der Öffentlichkeit wahr genommenen Bild der Wirtschaftsprüfer. Wie aus der beigefügten Einkommensbescheinigung erkennbar, werden nur Bestätigungen von Steuerberatern akzeptiert. Bescheinigungen von Lohnbuchhaltern, Finanzberatern und, jetzt ganz tapfer sein, Wirtschaftsprüfern sind nicht ausreichend.
Uns begegnet hier ein bezeichnender Nachweis der tatsächlichen Wahrnehmung des Berufsstandes abseits aller Versuche, sich durch Aktivitäten im eigenen Saft als vertrauenswürdig darzustellen. Das interessiert keinen wirklich, auch eine APAK II und III hülfe nicht, solange ab und zu in der Presse lustige Jahresabschlüsse mit Milliarden Differenzen wie bei FMS auftauchen.

26.10.2012: E-Bilanz: Der Wahnsinn hat Methode oder: wie melke ich meine Mandanten mit Hilfe verfassungsrechtlich bedenklicher Quasi-Gesetzgebung durch die Verwaltung?

Wie bereits unter Aktuelles vom 24.08.2012 beschrieben, sind die großen WP Gesellschaften neben z.B. der Deutschen Bank Mitglieder im Verein XBRL Deutschland e.V., der sich auch um die Umsetzung des XBRL Standards für die Einreichung der E-Bilanz kümmert. Dieses bürokratische Monster E-Bilanz, das den Steuerpflichtigen zwingt, sein gesamtes Rechnungswesen Kosten intensiv nach den Wünschen der Finanzverwaltung umzustellen, wurde von diesen Gesellschaften technisch unterstützt.
Im Interesse der Mandanten hätte man eigentlich erwarten können, dass diese großen WP-Gesellschaften aufgrund Mandantenschutzes eine kritische Haltung zur verfassungsrechtlich bedenklichen de facto Rechnungslegungs-Gesetzgebung durch die Verwaltung ("Ermächtigungsgesetz") einnehmen würden und ihren Einfluss dafür benutzen würden, dem Wahnsinn Einhalt zu gebieten.
Dem ist aber nicht so. Schauen wir auf die Internetseiten von KPMG, BDO oder PwC finden wir immer den Hinweis: Wir helfen gerne bei der Umsetzung, alles wird gut, bringt ja auch zusätzliche Honorareinnahmen. Wer an der E-Bilanz mit gebastelt hat, ist natürlich besonders qualifiziert.
Und im zweiten Schritt noch toller: Die sogenannten Auffangposten in der E-Bilanz, die man auch ohne große Umstellung benutzen könnte, führen, da die IT-gestützte laufende Bilanzprüfung das Ansinnen der Finanzverwaltung ist, im besten Fall nur zu Nachfragen. Aber in der Logik der angestrebten Verwaltungseffizienz ist die Benutzung solcher Konten natürlich eine Methode zur verstärkten Einladung an Betriebsprüfer. PwC findet solche Auffangkonten toll (http://www.pwc.de/de/mittelstand/e-bilanz-soll-datenaustausch-mit-dem-finanzamt-erleichtern.jhtml), sichert ja auch Honorare aus Betriebsprüfungen. Geben Sie doch einmal "www.e-bilanz.de" in Ihren Browser ein
Übrigens: Stellen Sie sich vor, es ist E-Bilanz Abgabezeit und keiner macht mit, alle berufen sich auf technische Blödheit, sozusagen ein Flashmob der Unternehmen und deren Berater. Wäre toll, oder?

24.08.2012: XBRL Standard Entwickler – Auch für große WP Gesellschaften gilt: Weniger ist manchmal mehr

Der Standard der elektronischen Bilanz, die zukünftig bei der Finanzverwaltung zur Programm gestützten Steuersünderaufspürung und zur Minderung ihres Verwaltungsaufwandes zu Lasten der Steuerpflichtigen eingereicht werden muss, basiert auf dem sogenannten XBRL Standard.
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei XBRL um ein Format, das es ermöglicht, Unternehmenszahlen in beliebige Auswertungsformulare zu überführen, da jede Zahl standardisiert gekennzeichnet ist.

Um diese Unternehmenszahlen auch für andere Zwecke außerhalb der steuerlichen E-Bilanz, insbesondere der handelsrechtlichen Rechnungslegung und deren Auswertungen wie auch Anhang oder Lagebericht, verfügbar zu machen, gibt es den Verein XBRL Deutschland e.V. Der entwickelt solche handelsrechtlichen oder IFRS Auswertungen aus den rechnungslegungsrelevanten Daten: „Transforming Business Reporting“, der Lagebericht u.a. auf Knopfdruck!
Mitglieder dieses Vereins sind neben der Deutschen Bank (Interesse: standardisierte Analyse der Kreditwürdigkeit) und der Finanzverwaltung NRW (wegen der steuerlichen E-Bilanz, vielleicht findet man ja noch ein Unterunterunterkonto) auch die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die in Arbeitskreisen solche Standardauswertungen entwickeln.
Mit anderen Worten: Diese WP-Gesellschaften stricken die Auswertungsprogramme mit, mit deren Hilfe Unternehmen aus ihren Daten der Finanzbuchhaltung und anderer Quellen automatisiert Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhänge, Lageberichte und sonstiges produzieren, also all die Teile, die anschließend vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden.
Und da stellt sich die Frage nach dem Selbstprüfungsverbot des 319a HGB: Ein Wirtschaftsprüfer ist dann von der Abschlussprüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen ausgeschlossen, „wenn er … über die Prüfungstätigkeit hinaus … an der Entwicklung, Einrichtung und Einführung von Rechnungslegungsinformationssystemen mitgewirkt hat, sofern diese Tätigkeit nicht von untergeordneter Bedeutung ist.“
Wenn die oben beschriebenen Auswertungen mal keine Rechnungslegungsinformationssysteme sind, die vom Prüfer entwickelt wurden…

Das könnten ja schöne Aussichten für die anderen Prüfer der Republik sein, wenn die 319a Unternehmen, die sich dieser XBRL Auswertungen bedienen, sich alle Abschlussprüfer außerhalb der großen WP Gesellschaften suchen müssten, und das ganz ohne EU Kommission.

14.08.2012: EU Rechtsausschuss - Ein Schelm, wer Böses dabei denkt

In einem Rundschreiben des IDW an seine Mitglieder wird berichtet, dass der Vorschlag des konservativen EU Abgeordneten Karim (zur Person siehe: http://www.theasians.co.uk/story/Sajjad- Karims-journey-from-councilor-to-MEP), die Prüfungspflicht für Mittelgroße Gesellschaften abzuschaffen, auf wohlwollendes Interesse des EU-Rechtsausschusses gestoßen sei.
Die Begründung des Wohlwollens soll die Entlastung der betroffenen Unternehmen von europäisch verursachter Regulierung sein. Nun, da gäbe es sicherlich Sinnvolleres und das Vorhaben erscheint doch etwas überraschend:
Da wird immer wieder der Verfall der Sitten beklagt und nach Gesetzen geschrien, die alles so regeln sollen, dass der Gesellschaft und den Einzelnen kein Schaden entstehen kann. Weil die gesetzlichen Regeln womöglich nicht reichen, wird noch nach freiwilligen Selbstverpflichtungen verlangt und ein Corporate Governance Codex befürwortet. Die Prüfung, ob die Gesetze denn eingehalten werden, soll jetzt aber für weite Teile der Wirtschaft lieber abgeschafft werden.
Angenehmer Nebeneffekt eines solchen Vorgehens ist dann, dass es immer mal wieder einen netten Skandal gibt und man ansonsten die vielen Gesetze nicht ganz so ernst nehmen muss. Unter anderem kann man dann z.B., wie auch bei mittelgroßen Gesellschaften vorgeschrieben, die namentliche Nennung der Aufsichtsräte und von deren Gesamtvergütung vielleicht mal nicht ganz so ernst nehmen. Das käme dann vielleicht auch wieder einzelnen Mitgliedern des EU-Rechtsausschusses zu Gute. Die stören sich anscheinend an zu viel Transparenz, die sie sich erst selbst verordnet haben. Ein Blick in die unausgefüllten oder lückenhaften Erklärungen der finanziellen Interessen der Abgeordneten genügt dafür (vgl. Aktuelles 27.07.2012). Keine Prüfung wäre da natürlich toll.

27.07.2012: Abschaffung der Prüfungspflicht für mittelgroße Gesellschaften – EU Rechtsausschuss des Europaparlaments bastelt im Hinterzimmer und keiner weiß, warum

Auf der WPK Homepage lesen wir am 19. und 27,07.2012, dass der EU Abgeordnete Sajjad Karim (GB) einen Änderungsantrag der 4. und 7. EU-Richtlinien dergestalt eingebracht hat, die Prüfungspflicht für mittelgroße Gesellschaften abzuschaffen. In einem offenen Brief des wp-net Verbandes (http://www.wp-net.com/MB/2012-07-26-WPK-Pruefungspflicht.pdf) den wir inhaltlich hinsichtlich eines einheitlichen Vorgehens des Berufsstands voll unterstützen, wird auch die Frage gestellt, welche Rolle der Ausschuss Vorsitzende Klaus-Heiner Lehne (D) bei der Vorlage ohne öffentliche Diskussion spielt.
Nun, es gibt ja die seit 2012 verpflichtende Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder des EU Parlaments um Lobbyeinflüsse aufzudecken. Beide angesprochenen Parlamentarier haben auch ihre Erklärungen ausgefüllt und abgegeben, vielleicht hilft ein Blick in diese Unterlagen?
Der Abgeordnete Karim hat demnach in den drei Jahren vor seiner Mitgliedschaft im EU Parlament keinerlei Einkünfte aus irgendeiner Tätigkeit bei irgendjemandem gehabt, auch seine bestehende Mitgliedschaft in seiner Anwaltskanzlei bessern seine Parlamentsbezüge nicht auf. Wir meinen, ein gutes Beispiel für Transparenz und Gesetzestreue,wichtige Erfüllungsvoraussetzungen auf Besserung der juristischen Welt im Rechtsausschuss.
Die Erklärung des deutschen Ausschussvorsitzenden ist da schon ausgefüllter, sehen wir doch diverse Aufsichtsrats- und Beiratsposten ohne Bezüge sowie monatliche Bezüge größer EUR 10.000 aus der Kanzlei Taylor Wessing. Was die Tätigkeit als Rechtsanwalt, die Aufsichtsposten bei der ARAG SE, der Düsseldorf Messe GmbH, der Multifunktionsarena Düsseldorf GmbH & Co. KG, der DAF Das Aktien Forum GmbH und die Tätigkeit als Beauftragter des Bundesverbandes der deutschen Tourismuswirtschaft (Mitglieder: DEHOGA, ADAC, Lufthansa, Flughäfen, GfK, BDH u.a.), zweier Lehrbeauftragungen, Vorsitz des Vorstandes ERA, Beirat des Zentrums für europäische Rechtspolitik an der Uni Bremen sowie zwei CDU Vorsitzfunktionen in dem Zusammenhang bedeuten, erschließt sich uns noch nicht. Vielleicht auch Zeitmangel für abwägende Gespräche oder das Lesen vorgelegter Entwürfe? Das wäre jetzt eine freundliche Erklärung.

Es ist im Übrigen schon beeindruckend, mit welcher Arroganz, Ignoranz und Veralberung der Leser weitere Mitglieder des Rechtsausschusses des EU Parlaments ihre Verpflichtung zur Selbsterklärung nicht erfüllen. Mögliche Sanktionen wären doch einmal ein wirklich wichtiges Thema für die Ausschussmitglieder, fragen Sie doch mal bei der nächsten Wahl zum EU Parlament. Außerdem lernen wir aus dem Fragebogen, dass Einkünfte unter EUR 6.000 im Jahr scheinbar nicht die vermutete Bestechungsgrenze (Lobbyeinfluss) überschreiten, auch wenn mehrere Posten mit solchen Niedrigbezügen vorliegen. Ein schönes Argument in der Transparenz- und Bestechungsdiskussion.

25.07.2012: Einer geht noch – Wieder zwei neue Klassen von Wirtschaftsprüfern identifiziert

In der aktuellen Ausgabe der WPg (14/2012 S. 749 ff.) lesen wir von einer der üblichen Gegenveranstaltungen zur Pflichtrotations- und Honorarordnungsforderung für Wirtschaftsprüfer, diesmal in der FU Berlin, gesponsert von PwC. Neben den üblichen Argumenten wird allerdings auch wieder einmal im Sinne einer sich weiter entwickelnden Wissenschaft die schon bisher bekannte Abstufung der Berufsqualifikation im Denken der großen WP Gesellschaften (siehe u.a. AKTUELLES vom 26.07.2011 und 10.11.2006) um eine weitere Variante bereichert: Ausweislich des Beitrages differenziert Prof. Schruff (KPMG) auf Seite 754 die zukünftige Prüfer auch wie folgt: Wirtschaftsprüfer, die nur stark standardisierte Aufgaben wahrnehmen (können und sollten) und Absolventen von Master Studiengängen, die sich für ein individuelles Beurteilungsvermögen qualifizieren. Also liebe zukünftigen Kollegen, aufgepasst bei der Studien(platz)wahl, IT gestützter Abhaktechniker oder Denker bei den Bigs, das ist dann die Frage. Am besten wohl einen dieser teueren AuditXcellence Big 4 Studienplätzen wählen. Das ist sie wieder, die selbst ernannte Elite der Wirtschaftsprüfung.
Aber wie so oft, auch hier wieder einmal zu kurz gesprungen und als gut gemeinte Interessenwahrung der Bigs hier ein wohlfeiler Rat : Der Einsatz von Standardprüfern (wie bisher auch von Praktikanten) spricht sich sicher auch bei Mandanten herum und ist bestimmt nicht förderlich in Honorardiskussionen, die schließlich auch Gegenstand des Symposiums waren.

12.06.2012: Wissenschaft vom Feinsten – das IDW lässt rechnen

In einem wissenschaftlichen Aufsatz von Frau Prof. Dr. Annette G. Köhler in der IDW Hauszeitschrift (WPg 9/2012, S. 477 ) wird als Beitrag zur Objektivierung der Diskussion um die Zwangsrotation der Prüfer die Schlussfolgerung gezogen, dass eine Rotationspflicht der Abschlussprüfers bei 319a HGB Mandaten dazu führe, dass die Konzentration im Prüfermarkt zunähme:
Statistisch wandern dann mehr Mandate und Umsatz an die Big 4 Gesellschaften als umgekehrt zu den kleineren Prüfeinheiten. Diese Erkenntnis wird auch mittlerweile mittels Power Point als feste Aussage in der laufenden Roadshow des IDW (Treffpunkt IDW) an die Wand geworfen. Toll, dann müssen ja alle anderen Prüfer dem IDW dankbar sein, dass es sich so vehement gegen solche EU Rotationsideen zur Wehr setzt.

Abgeleitet wird diese Schlussfolgerung mittels gleichbleibender Wahrscheinlichkeiten des Wechsels (freiwillige = erzwungene) aus den beobachteten „freiwilligen“ Prüferwechseln der letzten Jahre. Mittels statistischen Hakenschlagens, u.a. Berücksichtigung nur von IFRS Konzernabschlüssen, Ausschluss von Abschlüssen der Banken, Versicherungen und Immobilienunternehmen verbleibt für die Thesenbildung von einer Grundgesamtheit von rund 800 Mandanten eine untersuchte Anzahl von 242 Mandaten. Eventuell könnte man das Ergebnis ja noch eindeutiger gestalten, wenn in einer weiteren Untersuchung alle Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben A- F ausgeschlossen würden.
Auf jeden Fall ein schönes Beispiel für wissenschaftliches Arbeiten. Wäre da nicht auch noch ein Artikel der Autorin aus dem Jahre 2011 (BB 32.2011, VI), in dem herausgearbeitet wurde, dass die Big 4 Gesellschaften zwischen 2009 und 2010 per Saldo über dreißig 319a Mandate verloren haben; und das war im Sinne der Untersuchung „freiwillig“.

06.06.2012: WPK verkündet Verabschiedung von IDW PS 730

Auf der Internetseite der WPK wird auf die Veröffentlichung des IDW PS 730 (Prüfung der Rechnungslegung von Gebietskörperschaften die nach Art und Umfang einer Abschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB entspricht) wortgleich mit der eigenen IDW Ankündigung hingewiesen. Wie müssen wir das jetzt verstehen? Wird ein IDW Standard, der nur Mitgliedern via Mitgliederzeitschrift kostenfrei zur Verfügung steht, von der WPK als allgemein verbindlich erklärt? Ein neuer Schulterschluss trotz Beiratswahlgeplänkel in 2011? Fachliche Untergebenheit? Wie auch immer, hier nun auch mittels Kopieren und Einfügen die wichtigste Weisheit aus beider Ankündigungen:
"Mit der Verlautbarung wird klargestellt, dass an eine derartige Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer der gleiche Qualitätsmaßstab anzulegen ist, wie er für handelsrechtliche Abschlussprüfungen vorgegeben ist".
Gut, dass das einmal gesagt wurde.

23.03.2012: Skalierte Abschlussprüfung – Alter Wein in neuen Schläuchen

Nachdem Teile des Berufsstandes, deren Theorievermittler und Prüfprogrammanbieter die scheinbar herbei gesehnte Skalierung der Abschlussprüfung entdeckt haben, hat der Vorstand der WPK nun auch seinen Entwurf „Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf Grundlage der ISA“ als Vorreiter dieser neuen Lehre veröffentlicht. Um den Leser nicht zu sehr mit theoretischen Gedankengebäuden des Hinweises zu überfrachten, haben wir einmal wesentliche Aussagen hier aufgeführt:

„Die Erlangung eines Verständnisses vom Mandanten, seinem Umfeld und seiner rechnungslegungsbezogenen Kontrollen kann dem Abschlussprüfer umso leichter fallen, je länger er schon als Abschlussprüfer für den Mandanten tätig ist.“(S. 13)
„Bei kleinen Einheiten kann die gesamte Prüfung von einem sehr kleinen Prüfungsteam oder sogar dem Auftragsverantwortlichen allein durchgeführt werden. Die Koordination und Kommunikation im Prüfungsteam wird demnach durch die Größe des Prüfungsteams beeinflusst.“(S.21
„Wird eine Prüfung vollständig vom Auftragsverantwortlichen allein durchgeführt, sind Überlegungen zu Anleitung und Überwachung des Prüfungsteams sowie Durchsicht ihrer Arbeit nicht erforderlich. In solchen Fällen werden dem Auftragsverantwortlichen alle wesentlichen Sachverhalte bekannt sein.“(S.21)

Wir meinen, insgesamt schön gesehen, setzt doch gerade das letzte Zitat ein großes Vertrauen in den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer voraus, dass er alle erkannten Sachverhalte auch irgendwie behält.
Solche Vereinfachungen kannten wir bisher noch nicht. Oder anders gefragt: Was unterscheidet die so genannte neue Skalierbarkeit eigentlich von der bisherigen eigenverantwortlichen Prüfung? Vielleicht sollten Nutzer einiger bisheriger Prüfprogramme einmal auf eine eventuelle „GELD ZURÜCK GARANTIE“ achten.
Oder noch anders gefragt: Wie lächerlich kann sich eigentlich ein Berufsstand noch machen? Peinliche Wahlkampfaufrufe bei den Beiratswahlen, nicht begründeter Rücktritt eines Kammerpräsidenten, Trivialitäten in der fachlichen Arbeit, wem nützt es?

06.03.2012: Das berufsrechtliche Quiz

Da sich mittlerweile die berufsrechtlichen Vorschriften für den Berufsstand verschärft haben und auch in den Berufsexamina solche Fragen zunehmend an Bedeutung gewinnen, hier einmal eine kleine Übungsaufgabe zum aktuellen Berufsrecht:

Wirtschaftsprüfer W, Vorstand der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CWP ist seit Jahren mit Herrn MP und seiner Ehefrau C bekannt. MP ist Aufsichtratsmitglied bei der WV AG, ein in Deutschland börsennotiertes Unternehmen. CWP prüft seit Jahren die Jahresabschlüsse der WV AG. Nach der Trennung von MP und C beschäftigt Rechtsanwalt S auf Veranlassung von W Frau C in der Art und Weise, dass C ihr Gehalt von S bezieht, aber ausschließlich für CPW als Rechtsanwältin und auch nur dort vor Ort bei CWP tätig ist. Das Gehalt wird von S an CPW berechnet.

Nehmen Sie zu folgenden Fragen Stellung:
1. Konnte CWP Abschlussprüfer der WV AG sein? Bearbeiten Sie bitte auch die Frage, welche möglichen Auswirkungen sich auf die Feststellung des Jahresabschlusses ergeben können, welche Konsequenzen sich möglicherweise für die Honorarzahlungen der WV AG an CWP und welche möglichen weiteren Folgen sich für CPW ergeben können.
2. Wie wäre die Lösung, wenn WV AG kein börsennotiertes Unternehmen wäre?

Zugelassene Hilfsmittel: HGB, WPO und BS WP/vBP
Bearbeitungszeit: 60 Minuten

09.01.2012: Zwei neue Mitglieder der APAK zum 01.01.2012

Der Vorsitzende der APAK, Dr.h.c. Wolfgang Spindler begrüßt zwei neue Mitglieder, die „mit ihrer besonderen Erfahrung und Expertise die APAK bereichern“ (www.WPK.de, 09.01.2012). Wir meinen auch, dass insbesondere das neue Mitglied, Frau Dr. Kopp, Geschäftsführerin der Hamburg Messe und Congress GmbH, die im Geschäftsbericht 2010 des Unternehmens das beste operative Ergebnis von 13 Mio EUR überschwänglich lobt, besonders geeignet ist, die Berufsaufsicht über die Wirtschaftsprüfer zu erfüllen. Oder wie wollen wir die Aussage bei einem tatsächlichen Verlust von 16 Mio EUR interpretieren, als true and fair? Woher der nicht operative Verlust von 29 Mio EUR kommt, wird leider nicht kommuniziert.
Egal, diesen Verlust und alle vorherigen trägt tapfer die Freie und Hansestadt Hamburg mittels Ergebnisabführungsvertrag mit der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh, also eine typische Situation für Unternehmen in der Dauerkrise. Da fällt die Aufsicht auch über die Prüfung solcher Krisen behafteten Unternehmen natürlich besonders leicht, die Fortführungsprognose ist dann ja immer gegeben und macht das Bilanzieren einfacher. Solche Expertise wünschen wir uns.

31.10.2011: Wie peinlich ist das denn – Die Presseerklärungen von PWC zu den € 55,5 Mrd. bei FMS vom 30. und 31.10.2011

Am 30.10. erklärt uns PWC in einem Mitleid heischenden Ton, dass eigentlich nicht richtig geprüft werden konnte, da wesentliche Teile der Rechnungslegung durch nicht kontrollierbare externe Dienstleister durchgeführt wurden. Nun gut, für 1,2 Mio Euro Abschlussprüferhonorar lt. Geschäftsbericht der FMS 2010 kann man eben nicht alles prüfen, da muss man vielleicht schon mal Positionen übernehmen, die man glaubt. Bis hier wäre ja noch alles noch verständlich, der Berufsstand mal wieder der Lächerlichkeit ausgesetzt, herzlichen Dank auch dafür, aber PWC handelt nach dem Motto, das lässt sich noch steigern und veröffentlicht am 31.10. unter dem Titel „Versachlichung der Diskussion notwendig“ die nächste Pressemitteilung zum Thema und verweist konsequent die kritische Betrachtung, weil nicht sachgerecht, in die Schranken.
Was ist das Argument? Die jetzige Betrachtung, nämlich die Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten sei sachgerecht, alles gut, warum regt sich eigentlich jemand auf? Noch Fragen? Oder verstehen Sie die Erklärung „Der wiederholt angeführte angebliche Buchungsfehler in Höhe von € 55,5 Mrd. hängt mit einer nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen internen Darstellung einzelner Bilanzposten gegenüber dem Anteilseigner der FMS Wertmanagement zusammen“? Es drängt sich der Eindruck auf, dass mit der zweiten Erklärung vor die erste zurück gerudert werden soll.

Wir warten gespannt auf die Ergebnisse der von der WPK heute angekündigten Untersuchung der Vorgänge.

Quellen:
http://www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2011/pressemitteilung-2011-10-30.jhtml
http://www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2011/fms-zwischenabschluss-versachlichung-der- diskussion.jhtml

27.09.2011: Irrweg ohne Beispiel? IDW Reaktion auf EU-Kommissar Baniers Gedankenspiele

Solch starke Worte hätten wir uns in manchen Prüfungsergebnissen über Jahresabschlüsse der Banken vor der letzen Finanzkrise gewünscht: Irrweg! Hat von den großen Prüfungsgesellschaften aber keiner gesagt und nun kommt da so ein EU Kommissar und überlegt, warum eigentlich nicht. Lag es vielleicht daran, dass bei Unternehmen von öffentlichem Interesse die Prüfungsabteilung Rücksicht auf die lukrativere Beratungsabteilung nehmen musste? Sollte also vielleicht Beratung und Prüfung bei solchen Unternehmen getrennt werden? Klingt irgendwie logisch, wird aber in der Presseinformation des IDW als Irrweg ohne Beispiel betitelt, wobei ein so fadenscheiniges Argument wie Eingriff in die Autonomie der Gesellschafter der geprüften Unternehmen herangezogen wird: Um es einmal klar zu stellen, die ganze Prüferei ist so ein Eingriff; dass ich mir aber nur einen Prüfer wählen kann, der nicht von meinen anderen Aufträgen abhängig ist, ist eigentlich tägliche Lebenserfahrung. Oder schraubt der TÜV an Autos und prüft sie hinterher? Solch eine Argumentation in der Presseerklärung blendet das wirtschaftliche Interesse der betroffenen Prüfungsgesellschaften aus, was die wahren Interessen des IDW vermuten lässt, nämlich die Interessen der drei bis vier großen Prüfungsgesellschaften zu vertreten. Und dass das IDW in der Erklärung eine vom Berufsstand völlig unabhängige sachverständige Berufsaufsicht befürwortet, lässt weiter vermuten, dass die WPK nach den Ergebnissen der letzen Beiratswahl für das IDW mangels Einfluss offenbar uninteressant geworden ist.

Zum Vertiefen:

IDW Pressemitteilung:
http://www.idw.de/idw/portal/d612504
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September:2011:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2011- 0359&format=XML&language=DE
Die Gedanken von Herrn Banier sind bisher nur bruchstückhaft bekannt geworden und in diversen Presseartikeln kommentiert worden, z.B.:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/proteststurm-der-wirtschaftspruefer- zeigt-wirkung/4667420

12.09.2011: Echt cool: IDW Tätigkeitsbericht 2010/2011

In dem Tätigkeitsbericht überrascht uns das IDW mit einer bunten Bilderwelt, die wir bisher so nicht kannten. Lesen Sie unsere Interpretation des Tätigkeitsberichts, die eine neue Dimension der IDW Welt eröffnet.

26.07.2011: Prof. Pfitzers Interview in der Börsenzeitung: Angstmache WPK Chaostage
oder wie beschimpfe ich den Wähler

In einem Interview mit der Börsenzeitung hat sich der bisherige Präsident der WPK, Prof. Dr. Norbert Pfitzer, Vorstand bei Ernst & Young, zu den Wahlergebnissen der Beiratswahl 2011 der WPK geäußert.
Lesen Sie hier in einer Zusammenfassung seine Thesen zur Wahlentscheidung

21.07.2011: Ergebnis der Wahlen zum Beirat der Wirtschaftsprüferkammer 2011

Die von der WPK veröffentlichten Ergebnisse der Wahlen der Mitglieder des Beirates der Wirschaftsprüferkammen 2011 finden Sie hier: Wahlergebnisse
Die weiter unten angesprochene Unterstützerszene der Ulrich -Liste war scheinbar nicht so sehr erfolgreich in ihrem Bemühen, das Bisherige als Zukunft des Berufsstandes anzupreisen. Jetzt sind wir auf die Beiratstätigkeit der Neuen gespannt.

20.07.2011: Nu' aber doch: IDW bewertet Griechenlandanleihen neu

In einer IDW Stellungnahme zu Griechenlandanleihen fordert das IDW für die Durchsicht der Zwischenabschlüsse die Wirtschaftsprüfer auf, nur dann den Zwischenabschluss als ordnungsgemäß zu beurteilen, "wenn der Zwischenabschluss das o.a. Erfordernis zu außerplanmäßigen Abschreibungen bzw. zu einem impairment angemessen berücksichtigt. Es gibt keine ausreichend belastbaren Hinweise für Lösungsansätze, die eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. ein impairment abwenden könnten." Auch die Bundesregierung hat dies dem IDW mit ihren Auskünften angeblich bestätigt, übrigens einen Tag vor dem entscheidenden EU Griechenlandgipfel. Eine Frage bleibt: War zum 31.12.2010 nach Meinung des IDW wirklich alles noch gut (siehe AKTUELLES vom 23.06.2011)?

09.07.2011: Ulrich gegen WPK? - oder warum Kollege Ulrich die Daten der WPK bekam

Die Anfrage eines Wirtschaftsprüfers bei der WPK, warum seine persönlichen Daten dem Kollegen Ulrich für dessen Wahlwerbung zur Verfügung gestellt wurden, beantwortete diese mit dem Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 21.06.2010 (II ZR 219/09), nachdem einem Mitglied eines Vereins bei einem berechtigten Interesse gegen Kostenerstattung ausnahmsweise die Herausgabe der Daten von Vereinsmitgliedern zusteht. Nur, was war das berechtigte Interesse, auf das sich die WPK beruft, in diesem entschiedenen Fall? Einzelne Mitglieder waren nicht mehr mit der gegenwärtigen Vereinsführung und deren Kursänderung einverstanden, sie wollten eine Opposition bilden. (vgl. OLG Hamburg vom 27.08.2009, 6 U 38/08)
Haben wir in der Vergangenheit Kollege Ulrichs Aufbegehren gegen die WPK Führung, also fast gegen sich selbst als Beiratsvorsitzenden, übersehen?

24.06.2011: Die Unterstützerszene der