Aktuelles 31.07.2015: Rechtsbeugung – die Wilhelmstraße und ihre Subsidiäre gleiten weiter in die
Illegalität
Nachdem der BMF schon die GoB-Lufthoheit (mag ja vielleicht auch an der Adresse liegen) an sich
reißen möchte und dafür gar keine rechtliche Zuständigkeit besteht, geht es jetzt der
bodenständigen Bilanzierung an den Kragen bzw. an die Steuer. Die Bilanzierung halbfertiger
Arbeiten soll zukünftig faktisch abgeschafft werden – Besteuerung der Abschläge!
Nachdem der BFH zur HOAI 1995 am 14.05.2014 geurteilt hat, dass Teilleistungen der Architekten
bereits mit deren auftragsgemäßer Erbringung und der Erteilung einer prüfbaren Rechnung verdient
sind, kamen irgendwelche Stuhlkreise der Länder mittels eines Ländererlasses (BMF 29.06.2015) auf
die steuerstarke Idee, das müsste doch für alle gelten, oder?
In der damaligen Fassung hatte die HOAI die Besonderheit, dass weder die Abnahme der
Planungsleistung noch die Stellung einer Schlussrechnung für die Entstehung des Honoraranspruchs
von Bedeutung war. Daher kommt der BFH auch zu dem Urteil, dass es sich nicht um halbfertige
Leistungen handelt sondern die Beendigung eines Leistungsabschnitts und die Stellung der prüfbaren
Rechnung bereits eine eigenständige Teilleistung darstellt. Hierzu führt der BFH aus: „Zwar bedarf
es bei Werkverträgen i.S. des § 631 BGB grundsätzlicher der Übergabe und der Abnahme des Werks
durch den Besteller (§ 640 BGB), um die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung
herbeizuführen (…). Dies kann uneingeschränkt jedoch nur dann gelten, wenn die Wirkung der Abnahme
für das Entstehen des Entgeltanspruchs des Unternehmers nicht durch Sonderregelungen, wie etwa eine
Gebührenordnung, modifiziert werden.“ Soweit so nachvollziehbar.
Beim BMF klingt das dann aber ganz anders: Aus dem auf Architekten und die HOAI beschränkten Urteil
wird der Erlass-Titel „Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen“. Und das
Urteil darf dann einfach für alles herhalten: „Die vom BFH vorgenommene Beurteilung, dass die
Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung
einer Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung
nach § 8 Absatz 2 HOAI entstanden ist, ist auch bei Abschlagszahlungen nach § 632a BGB und bei
Abschlagszahlungen nach § 15 Absatz 2 HOAI n.F. anzuwenden. Bei diesen Abschlagszahlungen handelt
es sich um die Abrechnung von bereits verdienten Ansprüchen, denn der Schuldner des Werkvertrags
hat seine Leistung bereits erbracht; andernfalls bestände die Berechtigung zur Forderung der
Abschlagszahlung nicht. Die Abschlagszahlungen sind von Forderungen auf einen Vorschuss
abzugrenzen, bei denen auch weiterhin keine Gewinnrealisierung eintritt.“
Hatte der BFH nicht etwa geurteilt, dass es für Werkverträge i.S. des § 631 BGB (wenn es keine
Sonderregelungen, etwa aus dem Berufsrecht, gibt) zu einer Gewinnrealisierung nur kommt, wenn eine
Abnahme des Werks erfolgt ist? Das Stört das BMF und die im Stuhlkreis versammelten Länderkollegen
nicht im Mindesten. § 632a BGB gehört zwar zum normalen Werkvertragsrecht (Titel 9, Untertitel 1
Werkvertrag des BGB), aber wenn da keine zusätzlichen Steuern herauszuholen sind, muss sich der BFH
wohl geirrt haben. Der faselt ja auch irgendwas von handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung, dafür sitzen die einzigen Experten schließlich im BMF. Eine normale Abschlagsrechnung
i.S. des § 632a BGB wird doch erst gestellt, wenn auch etwas auf der Baustelle steht. Da muss dann
auch der Gewinn realisiert sein. Ob es hinterher vielleicht noch zu Schäden kommt oder das Werk –
wie im Bau ja nicht ganz selten – gar nicht vertragsgemäß fertiggestellt wird, das ist doch alles
Quatsch. Erst einmal den Gewinn versteuern.
Also nix mehr mit Gewinnrealisierung bei Ablieferung des fertigen Werkes, nein, jede
Abschlagsrechnung als Umsatz, wir wünschen mal wieder viel Spaß bei der nächsten Betriebsprüfung.
Wieder die alte Frage: Rechtsbeugung oder beteiligte illegale Genussmittel? Wann hört dieser Staat
damit auf, jede Krücke zu schwingen und zu verbiegen, um Steuerpflichtige zu drangsalieren? Wer die
Gesetze sich so hinbiegt, wie er sie gerade braucht, wird – zumindest wenn er auf der anderen Seite
sitzt – als Steuerhinterzieher bezeichnet und bestraft. Wieso gilt das nicht auch umgekehrt? Das
wäre dann ein echter Beitrag zur so viel beschworenen Steigerung der Steuermoral.
18.06.2015: Ein Fels in der Brandung - WPK völlig losgelöst und bockig
Bisher hatten wir die zwischen BMWi, WPK und APAK ausgekungelte Umsetzung der EU-Regelungen zur
Abschlussprüfung nicht kommentiert, vielleicht auch in der Hoffnung, dass die WPK aufgrund vieler
kritischen Stimmen doch noch in sich gehen könnte um ihre Beitragszahler zu vertreten.
Selbstkritisch müssen wir anmerken, das war falsch. Oder wie müssen wir die Schlagzeilen der
heutigen Pressemitteilung verstehen ("Zitate"):
"Wirtschaftsprüferkammer unterstützt die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Regelungen zur
Abschlussprüfung in Deutschland." Hier wurde wohl das Soll und Ist nicht sorgfältig geprüft, nun ja,
entschuldbar, wird die WPK doch nicht von WPs vertreten. Die Herren Geschäftsführer können
natürlich ihre teuer bezahlte Zeit nicht mit Abhaken vergeuden.
Des Weiteren begrüßt die WPK den Wegfall der Teilnahmebescheinigung im Qualitätskontrollverfahren.
Wir sagen: dreist, für wie einfältig hält uns die Kammer eigentlich? Die Teilnahmebescheinigung
heißt jetzt nur anders.
Aber ganz wichtig im Eigeninteresse eines gut dotierten Daseins: "Sehr positiv aufgenommen wird die
weitestgehende gesetzliche Delegation von Aufgaben auf die WPK, so dass die Selbstverwaltung des
Berufsstands der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer so weit wie möglich erhalten bleiben
kann."
Und die APAK? Na ja, nicht super toll gelaufen, aber als zukünftige Beamte jenseits aller
Besoldungsklassen verschmerzbar: "Kritisch zu sehen ist allerdings weiterhin, dass die Fachaufsicht
über die WPK zukünftig nicht durch eine neue eigenständige Behörde ausgeübt wird, sondern von einer
neu zu schaffenden Abteilung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine
eigenständige Behörde würde der Bedeutung der Abschlussprüfung in stärkerem Maße entsprechen." Und
bräuchte natürlich auch noch mindestens einen Behördenleiter, ach ja, Referenten und, und, und aus
dem Fundus der Selbstprüfer.
Insgesamt sagen wir: Respekt, wie die Kammer in ihrem alimentierten Mikrokosmos völlig losgelöst
agiert.
Einer geht noch: "Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz … baut bürokratische Lasten ab." Das finden
wir super, sagen danke dafür, wenn wir den Abbau, besonders bei der nicht EU konformen
Qualtitätskontrolle gefunden haben!
17.12.2014: GoBD die Dritte – BMF auf dem Weg in die Illegalität ? oder: Der Größenwahn
in der Wilhelmstraße
Am 14.11.2014 hat der BMFseinen dritten und endgültigen Anlauf unternommen, eine der
Finanzverwaltung genehme Interpretation der GoB festzuschreiben. Trotz aller Anregungen (siehe
unten) durch Berufsverbände ist das Schreiben im Wesentlichen unverändert zu den Entwürfen, welche,
wären sie nicht im Sinne drohender Buchführungsverwerfungsorgien durch Betriebsprüfer geschrieben,
allenfalls ein mitleidiges Kopfschütteln auslösen würden. Aber, um das BMF Schreiben zusammen zu
fassen: Bei Zweifelsfragen entscheidet der Betriebsprüfer über die Ordnungsmäßigkeit, sein medial
gefeiertes Mehrergebnis ist gesichert. Dieses BMF Schreiben reiht sich nahtlos ein in die steigende
Tendenz der Steuerverwaltung, den Steuerpflichtigen per se als Betrüger zu behandeln und zu
gängeln, den Berater als Finanzverwaltungsbüttel zu benutzen und dabei selbst ein möglichst
bequemes Mehrergebnisleben zu genießen. Worum geht es?
Wir erinnern uns: Wir unterscheiden gesetzlich fixierte GoB (z.B. im HGB) und ungeschriebene GoB
(z.B. im Zusammenhang mit EDV gestützten Buchführungssystemen), letztere ergeben sich im
Wesentlichen aus kaufmännischem Brauch, Herleitung des Zwecks oder aus Weiterentwicklung aus Gesetz
und Rechtsprechung, Ableitung usw. Was sagt uns das Schreiben? Die Referenten des BMF möchten uns
mangels wichtigerer Aufgaben eine unverbindliche Sammlung ihrer GoB Zitatensammlung mit eigenen
Ideen präsentieren? Eher nicht. Zu vermuten ist, dass der BMF sich die ungeschriebenen GoB de facto
an sich reißt, seine teils seltsamen Auffassungen an allen Beteiligten vorbei als quasi
rechtsverbindlich erklärt, Einspruchserfolg ist unsicher, Einschüchterung, Schätzungen und das
alles ohne entsprechendes Ermächtigungsgesetz! Ein Beispiel zur ungefragten GoB Fortentwicklung
gefällig?
Tz. 74: „ Ein Steuerpflichtiger … erhält … von seinem Kreditinstitut einen Kontoauszug in
Papierform mit vielen einzelnen Kontoblättern …. Allein anhand der Kontoauszugsnummer – ohne
zusätzliche Angabe … der Positionsnummer- ist eine Zuordnung von Beleg und Aufzeichnung oder
Buchung in angemessener Zeit nicht nachprüfbar“. Wir stellen uns jetzt einmal alle beteiligten
Referenten vor, wie sie vor Niederschrift dieses GoB Grundsatzes ihre Bankauszüge zum Stuhlkreis
mitgebracht und angeschaut haben. Ist denen nicht aufgefallen, dass auf Kontoauszügen deutscher
Kreditinstitute maximal geschätzte sechs Buchungspositionen auf einer Seite sind, oder wurden da
etwa ausländische Bankauszüge betrachtet? Wie dem auch sei, scheinbar sind nach Einschätzung des
BMF Betriebsprüfer nicht in der Lage, innerhalb angemessener Zeit sechs Betrags mäßig benannte
Positionen ohne zusätzliche Positionsnummer (die manuell auf dem Auszug eingefügt werden müssten)
zu identifizieren. Die natürlichen Treiber der lebendigen ungeschriebenen GoB können so etwas
anhand Datum, Kontoauszugsnummer und Seite. Hoffentlich werden die Mehreinnahmen aus
Betriebsprüfungen auch in interne Bildung investiert, damit eine Annäherung an den sachverständigen
Dritten möglich wird. Ach ne, braucht‘s ja gar nicht: „Von einem sachverständigen Dritten kann zwar
Sachverstand hinsichtlich der Ordnungsvorschriften der §§ 145 bis 147 AO und allgemeiner DV-
Sachverstand erwartet werden, nicht jedoch spezielle, produktabhängige System-..kenntnisse. (Tz.
148:)“ Alles klar? „Ihr System ist leider zu komplex, da muss ich schätzen!“
Unsere Anregung an den BMF: Schreiben in die Tonne treten, oder wollen wir einen steuerlichen
Willkürstaat?
Aber es gibt auch wieder viel Lustiges (Tz. 83) : „Bei der doppelten Buchführung …. verursacht
jeder Geschäftsvorfall eine Buchung auf mindestens zwei Konten (Soll- und Habenbuchung)“. Dass wir
das endlich erfahren durften.
Hallo BMF, geht’s noch?
29.10.2014: Die Bundesregierung äußert sich zur Wirtschaftsprüfung – oder: Wie bügelt man
berechtigte Fragen ab, ein Lehrstück
In einer Anfrage an die Bundesregierung hatte die Fraktion der LINKEN es doch gewagt, Fragen
(WPK
Originalton: „Die Fragen … gehen maßgeblich auf eine in der Kleinen Anfrage namentlich benannte
Gruppierung im Berufsstand zurück“, wir sagen schon einmal vorauseilend pfui zu solchen Fragen)
zur Wirtschaftsprüfung, Politikeinflüsterungen der
Großen und dem häuslichen Kammerleben mit der freigehaltenen APAK gestellt. Die vom Berufsstand mit
Spannung erwartete Antwort liegt nun vor: Alles war, ist und wird gut. Puh. Da sind wir aber beruhigt,
der massenhaft auftretende Phantomschmerz des Morbus Gschrei sollte damit mit Abkehr von falschen
Wahlentscheidungen, weiteren Ablasszahlungen an die WPK/APAK und demütiger Haltung der
vorstandsfreien Beiratsstimmenmehrheit ausgetrieben werden können.
Blöd nur, wenn die Antworten der Bundesregierung nicht zutreffend wären, aber das wollen wir jetzt
einmal im Sinne eines Prüferfriedens nicht annehmen
22.09.2014: Neuer WPK Vorstand: Mehrheit der Wählerstimmen draußen vor der Tür
Entgegen § 8 III Satzung der WPK, dass in Kenntnis des Verhältnisses der im Beirat
vertretenen Interessengruppen die Vorstände zu wählen sind, sind Beiräte aus der Liste Gschrei
(wp.net),
die die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnten, nicht in den Vorstand gewählt worden.
Nun ist die Welt für die Verlierer der vorletzten Beiratswahl wieder in Ordnung, alles wird wieder
gut, gönnerhaft äußert sich auch das IDW am 11.09.2014, „dass es der neuen WPK-Führung gelingt,
durch konsequente Sacharbeit Anerkennung und verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen…. Auf
diesem Weg wird das IDW die WPK gern konstruktiv begleiten.“ Dafür sagen wir danke, vielleicht
veröffentlicht das IDW zur Ersten Hilfe unter Gleichgesinnten einmal eine Stellungnahme zur
Rechnungslegung mit dem Titel „Transparenzanforderungen und Besonderheiten in der Rechnungslegung
bei berufsständischen Organisationen und deren Aufsichtsgremien“, zu viel verlangt?
31.07.2014: Noch ‘ne Fachzeitschrift - Bundesanzeiger erklärt Bilanzen
Heute erreichte viele Kollegen eine Email des Bundesanzeiger Verlags: Eine neue
Fachzeitschrift „BILANZ aktuell“ ward geboren, Abonnenten können sogar einen leibhaftigen
Steuerberater zu aktuellen handelsrechtlichen Themen befragen, Buchungssätze erfahren und ganz
modern online auf das geballte Wissen des Bundesanzeigers zurückgreifen. Wir wollen einmal hoffen,
dass nicht eine Quersubventionierung aus den Veröffentlichungsgebühren beim eBundesanzeiger diese
Zeitschrift zum Leben verholfen hat.
17.07.2014: Neuer WPK Beirat gewählt – mal wieder eine Chance?
Die Ergebnisse der Beiratswahl der WPK stehen fest. Eine erste Analyse ergibt, dass die Wahl
zu einem bunten Ergebnis für die Interessengruppen geführt hat, vielleicht eine Chance, die
nächsten Jahre im Konsens eine Arbeit für den Berufsstand zu machen. Die Grabenkämpfe der letzten
Beiratszusammensetzung und die zum Teil mehr als berufsschädigenden Wahlkampfaktionen sollten jetzt
einmal zur Seite gelegt werden um die berufliche Unabhängigkeit zu stärken und nicht mehr als die
europäische Mindestgängelung gut zu heißen. Es gibt genug zu tun, die Sitzungsgelder sinnvoll
verwenden. Es ist ja jedem Wähler unbenommen, seine von ihm gewählten Vertreter freundlich in der
Spur zu halten und auch Transparenz einzufordern.
28.11.2013: APAK erklärt sich- wehrt sich gegen Stillosigkeiten
Anlässlich der Beiratssitzung der WPK am 22.11.2013 hat die APAK neben der WPK eine Erklärung
zu kritischen Äußerung von Berufsangehörigen abgegeben (vgl. AKTUELLES 25.11.2013):
APAK-AOC--Erklaerung_anlaesslich_Beiratssitzung_der_WPK_22-11-2013.pdf
Insbesondere der Vorwurf, einzelne Kammermitglieder würden eine Rechenschaft der APAK fordern, weil
die APAK von den Mitgliedsbeiträgen der Wirtschaftsprüfer bezahlt würden, ist in der Erklärung
einige Zeilen wert. Bei einem flüchtigen Lesen wird tatsächlich der Eindruck erweckt, der BMWi sei
für die Vergütung zuständig.
Nun, ein Blick in § 66a Abs. 7 WPO kann da helfen: „Die Kosten, die von der
Abschlussprüferaufsichtskommission verursacht werden, sind von der Wirtschaftsprüferkammer zu
tragen.“
Soviel true and fair view muss sein, die Geldverwendungsrechnung wäre da schon angebracht, oder?
Soll jetzt ja auch geschehen.
Aber in einem Punkt können wir der APAK Erklärung vollste Zustimmung erteilen: Die beklagte
Stillosigkeit einiger Berufskollegen, die APAK der Hausbesetzung im Wirtschaftsprüferhaus zu Berlin
zu bezichtigen, ist natürlich ein Affront gegen jeden anständigen Volxküche betreibenden
Hausbesetzer in dieser Republik.
25.11.2013: WPK haut ganz doll auf den Tisch – Das Leben ist eben kein Ponyhof
Scheinbar gab es in den letzten Monaten Eingaben und öffentliche Äußerungen, ja sogar Klagen
gegen das Vorgehen der WPK und APAK. Jedenfalls sah sich der Vorstand der WPK zu folgenden starken
Worten genötigt:
„… Der Vorstand der WPK sieht sich vor dem Hintergrund dieser berufsstandsschädigenden Entwicklungen
der letzten Monate veranlasst, sich ausdrücklich von solchen Ehrenamtsträgern der WPK, von solchen
Angehörigen des Berufsstandes und von Dritten zu distanzieren, die darauf abzielen, in öffentlichen
Äußerungen, Eingaben oder Strafanzeigen das Ansehen der WPK, der Prüfungsstelle oder der APAK sowie
deren Gremienmitglieder zu schädigen.“
Quelle:WPK Erkärung
Was bedeutet das, Relegation der Mitglieder, Beitragsfreiheit, Abschaffung des Rechtsweges,
Maulkorberlass, Berufsverbot oder gar Siegelverbot? Abgesehen von den doch schon grenzwertigen
Formulierungen,
Steigerung „Berufsstandschädlinge“, möchten wir die WPK daran erinnern, dass es in unserer
Gesellschaftsordnung durchaus legitim ist, auch überzogen, kritische Äußerungen vorzubringen und den
Rechtsweg zu beschreiten. Und noch ein Tipp: Die Äußerung lesen auch Berufsfremde, eine
üblicherweise als kindisches Verhalten bezeichnete Reaktion des „Du bist nicht mehr mein Freund“ ist
schon sehr bedenklich.
Ganz tapfer schließt der Vorstand der WPK seine öffentliche Beschwerde mit einer starken
Selbstversicherung: „Der Vorstand der WPK bekennt sich zur bestehenden Struktur des bewährten
Aufsichtssystems über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in Deutschland als einem
wesentlichen Bestandteil beruflicher Selbstverwaltung.„
Weniger kann manchmal mehr sein, die Kommentierung sollte jetzt nicht schädigend sondern konstruktiv
sein.
29.10.2013: Vielleicht gut gemeint, sehr schlecht gemacht: IDW Tätigkeitsbericht
2012/2013
Um es vorweg zu nehmen: Der im Berufsstand mit Spannung erwartete auf Hochglanzpapier
gedruckte Tätigkeitsbericht 2012/2013 des IDW kann mit seiner bildnerischen Gestaltung leider nicht
überzeugen. Im Gegensatz zum Bericht 2010/2011 (Vgl. AKTUELLES 12.09.2011), der mit seiner
Bildauswahl einen, wenn auch erst durch Interpretation ermöglichten Einblick in die
Befindlichkeiten des IDW und seiner Protagonisten, auch deren Zukunftsängste oder Trotzigkeit
ermöglichte, kann die Aktuelle Ausgabe nicht überzeugen, schärfer ausgedrückt, der visuelle Ansatz
und die politische Korrektheit bleibt durchgehend auf der Strecke und ist nicht zielführend zur
Nachwuchsgewinnung, gesteigert: Voll daneben.
Die traditionelle Berichtskritik:
Eine generelle Einschränkung für die folgenden Zeilen
müssen wir leider machen: Hatten wir noch für die letzte Berichtskritik, die beiden letzten der vier
Augen, die fotografischen Abbildungen zur besseren Interpretation in den Artikel aufgenommen,
verbietet sich dieses für die Bilder des aktuellen Jahresheftes. Zum einen sind keine
Urheberrechte im Tätigkeitsbericht genannt noch sollen hier die Fotos von geschätzt 3 bis 6 jährigen
Kindern veröffentlicht werden. Auch wenn es also nicht bunt zugehen wird, seien Sie versichert, es
schadet nicht.
Zum Anfang: Im Vorwort des Periodikums wünschen uns der Sprecher und der Vorstand des IDW viel Spaß
beim Durchblättern, das Thema „Nachwuchs“ sei diesmal in der Bilderwelt des Tätigkeitsberichtes
aufgegriffen worden. Für die Leser, an denen die teure Nachwuchsrekrutierungskampagne des IDW unter
der Marke „W1rt5ch4ft5prüf3r“ trotz bunter Broschüren vorbeigegangen ist, die Nachwuchswerbung
beginnt jetzt offensichtlich in der KITA und das sollte wohl visuell umgesetzt werden. Na denn,
schau ‘n wir mal auf die Bilderwelt.
Unter den Bildern sind auf einer statischen Laufleiste, mit entsprechender Hervorhebung passend zum
Bild, vermeintliche Eigenschaften und Aufgaben der Wirtschaftsprüfung aufgeführt:
- ANALYSIEREN
- SIND GRÜNDLICH
- HABEN VISIONEN
- KOMMUNIZIEREN
- VERSCHAFFEN SICH GEHÖR
- LEGEN FUNDAMENTE
- SETZEN ZIELE
- ZÄHLEN NACH
- DOKUMENTIEREN
- SIND UNABHÄNGIG
- SCHAFFEN VERLÄSSLICHKEIT
- ARBEITEN IM TEAM
Ein bunter Reigen als Ausfluss eines Wunschdenkens der eigenen Wichtigkeit begegnet uns hier,
wobei, welche Berufsgruppe würde eigentlich nicht diese Eigenschaften für sich in Anspruch nehmen
wollen? Ist das die versteckte Botschaft, auf die wir lauern, Wirtschaftsprüfer sind auch nur
Menschen, Bescheidenheit, nix Besonderes? Und warum wurde der eigentliche Anspruch, die Messlatte,
das ureigene Selbstverständnis, die oberste Maxime, das Maß aller Dinge, der prüfende Ansatz, die
wirkliche Abgrenzung freier Berufe, die Eigenverantwortlichkeit nicht in den Kanon aufgenommen?
Bestenfalls, weil vielleicht von den verantwortlichen Machern nicht mehr gelebt und schlimmstenfalls
aktiv negiert, weil doch so altmodisch. Oder doch nur, weil die Auswahl irgendeiner Marketingagentur
überlassen wurde, die meint, auch Wirtschaftsprüfung zu können? Okay, nicht alle Berufsgruppen
haben Visionen, das ist natürlich die Domäne der Wirtschaftsprüfung: Zu meinen alles zu wissen und
besser beurteilen zu können damit die Erwartungslücke geschlossen wird.
Alle anderen Ansprüche sind dagegen generelle Allgemeinplätze wirtschaftlichen Handelns, sollten so
sein, Unabhängigkeit ist dabei das Wunschdenken des Abhängigen. An dieser Stelle ist aber auch
fachliche Kritik angebracht: Die Aussage „zählen nach“ entspricht nicht der korrekt durchgeführten
Inventurbeobachtung, diese zeichnet sich dadurch aus, das das Zählen selbst beobachtet wird. Dieses
Beispiel zeigt, dass Allgemeinplätze wirtschaftlichen oder beruflichen Handelns bei vermeintlicher
Aussageidentität durch Wortidentität zu falschen Aussagen führt: Den Wirtschaftsprüfer zeichnet
schließlich nicht aus, dass er abendlich einen Kassensturz durchführt und das Kleingeld
nachzählt.
Bevor jetzt der Erwartungspegel aufgrund der Gedanken hinsichtlich der Eigenschaften der prüfenden
Berufe der zugehörigen Bilder ins Grenzenlose entschwindet, ein gedachter Blick auf die Bilder.
Keine Angst, geht ganz schnell und überstrapaziert nicht die Aufmerksamkeitsspanne. Die
Bildbeschreibung füllt nicht die nächsten Seiten, es findet lediglich eine ganz einfach gestrickte
Visualisierung (geschätztes Niveau Kunstunterricht in Klasse 7) statt:
Für das Analysieren wird ein Mädchen bemüht, dass mit einer Lupe in ein gefülltes Glas schaut, das
gründlich sein erledigt ein Knabe mit Helm und Blick auf die Libelle der Wasserwaage, Kommunizieren
erledigt ein Mädel mit einem schnurlosen Telefon am Ohr, Gehör verschafft sich ein Knabe mit
Kochlöffel und Trommel, Fundamente werden weiblich mit Helm und Bauklötzen gelegt, Ziele setzt ein
Junge mit einem Modellflugzeug , nachgezählt wird am Abakus, dokumentiert wird auf der Tafel,
Unabhängigkeit wird am kindlichen Hobolook Schaufenster mäßig abgearbeitet, das Schaffen der
Verlässlichkeit erledigt ein Mitglied der Jugendfeuerwehr und das Teamwork erledigen zwei Knaben bei
der Pflastermalerei, das war‘s, alle Bilder im Kopf? Da bleibt kein Raum für Interpretationen,
Zwischentöne, Widerspruch oder gar Tiefe, mit anderen Worten: laaangweilig aber korrekt gendermäßig
ausgewogen.
Wenn da nicht das Problem mit der politischen Korrektheit wäre. Auch nach mehrmaligem Durchblättern
ist eine ethnische Exklusion nicht auszuschließen. Ob so der Nachwuchs damit trotz cooler Aktionen
gewonnen wird? Und damit schließt sich der Besprechungskreis.
10.09.2013: GoBD Entwurf die Zweite – BMF weiterhin völlig losgelöst
Im September hat der BMF eine neue Entwurfsfassung zu den GoBD (vgl. AKTUELLES 24.05.2013) im
Änderungsmodus vorgelegt. Diese Offenheit nötigt schon einen gewissen Respekt ab, ist doch
ersichtlich, was alles geändert wurde.
Offensichtlich haben die diversen Einwendungen gegen den ersten sachfremden Entwurf dazu geführt,
dass, bis auf einige redaktionelle Änderungen, nichts geändert wurde.Es bleibt dabei:
Realitätsferne Anforderungen und fehlendes IT-Verständnis sollen die steuerliche Außenprüfung in
die Lage versetzen, munter Buchhaltungen zu verwerfen um die gern zitierte, aber falsch ausgelegte
Betriebsprüfungsstatistik zu verbessern.
Ach ja, neu (Tz. 21): „Der Steuerpflichtige hat sich darüber zu informieren, ob das in seinem
Unternehmen eingesetzte DV-System (Haupt-, Vor- und Nebensysteme) den GoBD entspricht und die
Ordnungsmäßigkeit der Bücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen ermöglicht“. Dann prüfen
Sie mal Ihre eingesetzte Software, denn Softwarebescheinigungen werden von der Finanzverwaltung
natürlich nicht akzeptiert (Tz. 170).
Was ist die Steigerung von Ignoranz, was wird dort gereicht?
Einer geht noch, auch neu (Tz. 81): „Die Aufbewahrungsfrist für den Anschaffungsbeleg beginnt erst
mit Ablauf der steuerlichen Nutzungsdauer“, wir empfehlen gesonderte Ordner, die über Jahrzehnte
aufbewahrt werden. Wenn dann durch die Betriebsprüfung die Nutzungsdauer von 10 auf 20 Jahre erhöht
wird und der Beleg ist schon vernichtet, dumm gelaufen.
Wir danken ausdrücklich dem IDW für seine beherrschte und freundliche Stellungnahme zu dem zweiten
Entwurf, hülfe es doch nur.
Das Original:
BMF 2. Versuch GoBD
24.05.2013: Comeback des amerikanischen Journals – BMF leitet Buchhaltungswende ein
In dem Entwurf des BMF-Schreibens zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum
Datenzugriff (GoBD)“ legt der BMF sein Verständnis einer zukunftsorientierten Buchführung vor, das
dann als Schwert und Schild der Betriebsprüfung die Verwerfung von Buchhaltungen erleichtern soll.
Getragen von dem Geist, zu verhindern, dass „Geschäftsvorfälle buchmäßig für längere Zeit in der
Schwebe gehalten werden und sich hierdurch die Möglichkeit eröffnet, sie später anders
darzustellen, als sie richtigerweise darzustellen gewesen wären, oder sie ganz außer Betracht zu
lassen und im privaten, sich in der Buchführung nicht niederschlagenden Bereich abzuwickeln (Tz.
3.2.3)“, wir denken ganz doll an all die Steuerschlupflöcher, wird folgende Forderung aufgestellt:
„Länger als etwa zehn Tage darf ein Geschäftsvorfall grundsätzlich grundbuchmäßig nicht unerfasst
bleiben“(Tz. 3.2.3).
Liebe Dienstleister im Buchhaltungsbereich, dieser hehre Grundsatz eines BFH Urteils aus den 60er
Jahren verwirft Eure ganze Bucherei, die ja meist mindestens einen Monat später erfolgt.
Aber nicht nur die Berater können ihre Buchhaltungstätigkeit an den BMF-Nagel hängen, das SAP
Buchhaltungsprogramm, auch gerne von staatlichen Einrichtungen genutzt, wäre nicht mehr
ordnungsmäßig:
„Zur Erfüllung der Journalfunktion und zur Ermöglichung der Kontenfunktion sind zusätzlich zu den
Grundaufzeichnungen (siehe Tz. 4.3) die nach folgenden Angaben zu erfassen:
- Konto und Gegenkonto…“ (Tz. 5.2.)
Wer sich mit SAP auskennt, weiß, dass dort über Belege gebucht wird, die Unmengen Split Buchungen
enthalten können, bei denen eine Kontenzuordnung im klassischen SOLL/HABEN Sinne nicht mehr möglich
ist.
Aber was soll‘s, der Zweck heiligt die Mittel: „Erfundene Geschäftsvorfälle dürfen nicht erfasst,
tatsächliche Geschäftsvorfälle dürfen nicht mit falschen Werten aufgezeichnet oder deren Erfassung
oder Verarbeitung unterdrückt werden.“ (Tz. 3.2.2).
Und die praktische Lösung? Wir empfehlen zurück zum amerikanischen Journal, Stehpulte und
Ärmelschoner, Abschaffung aller EDV Verarbeitung, viele neue Steharbeitsplätze, endlich wieder
richtige „Buchhalter“ und CO 2 Vermeidung, weil ohne Strom. Und weil’s so schön ist, noch ein paar
Weisheiten:
- Die geschäftlichen Unterlagen dürfen nicht planlos gesammelt und aufbewahrt werden. (Tz. 3.2.4)
- Ein Buchungsbeleg in Papierform oder in elektronischer Form (z. B. Rechnung) kann ein oder
mehrere Geschäftsvorfälle enthalten. (Tz.4.)
- Ein und derselbe Geschäftsvorfall darf nicht mehrfach aufgezeichnet werden. (Tz. 3.2.1)
Wer schreibt so etwas, was für Bewusstseins vermindernde Mittel wurden da gereicht und wurden diese
als geldwerter Vorteil ordnungsgemäß versteuert?
Das IDW hat in seiner Stellungnahme vom 02.05.2013 in scharfer Form zu dem Entwurf Stellung
genommen, der DWPV schließt sich diesem Schreiben vollinhaltlich an.
BMF Entwurf GoBD
Stellungnahme IDW
06.02.2013: Der Kampf um die besten Köpfe – IDW schaltet sich in die frühkindliche Erziehung
ein
Unter dem Motto „W1R W1RT5CH4FT5PRÜF3R“, wie wir vorab meinen, eine gelungene jugendliche
Annäherung an TWITTER Schreibweisen, überrascht das IDW mit einer außergewöhnlichen Kampagne zur
Nachwuchsrekrutierung für den prüfenden Berufsstand in Zeiten einer abnehmenden Anzahl von
Berufsanfängern. Dem politischen Mainstream folgend wird die Anwerbung des qualifizierten
Nachwuchses in die Krippe bzw. Kita gelegt, heißt doch das Eröffnungsmotiv der Kampagne „ICH SEHE
W4S, WAS DU N1CHT SI3HST“, ein allseits bekannter Kinderspielspaß wenn es langweilig zu werden
droht, leider in der abgefahrenen Schreibweise nicht wirklich konsequent durchgehalten, welche aber
durchaus geeignet ist, das Interesse bei Kindern, Eltern, Erziehern und Hebammen für den Beruf zu
wecken; oder wie es das IDW formuliert: „Für andere sind es nur Zahlen – für Dich wird es eine
Geschichte sein“, der Jahresabschluss als Gute-Nacht-Geschichte.
Dass der Slogan auch als
gehässiger Ausruf der Erwartungslücke gewertet werden könnte oder die Prüfungstätigkeit doch
manchmal solch spannender Spielmomente bedarf, egal, um so viele Ecken denken Kinder noch nicht.
Da wir hier Ihnen nicht die spannende Entdeckungsreise durch das Magazin der Nachwuchsförderung
nehmen
wollen und daher nicht alle Nachwuchsförderungen vorstellen möchten, empfehlen wir getreu der IDW
Losung „die Kampagne mit vollem Herzen zu unterstützen“, sich selbst ein Bild zu machen. Nur soviel
sei verraten, auch sehr viel ältere Semester (Stichwort Rente mit 67) werden z.B. mit
Bürogolfturnieren gelockt werden.
Am Rande werden uns auch sehr schöne Berufsgrundsätze in der Broschüre nahegebracht, die wir schon
längst vergessen geglaubt hatten, wie z.B. die Aussage, dass Wirtschaftsprüfer weit entfernt vom
werblichen Denken der Selbstanpreisung seien. Diese Art der natürlich nie gewesenen
Selbstdarstellung verschwindet ja sowieso, da die Kinder den tollen Slogan bald auf Werbeschildern
der ICE Bahnhöfe nachspielen können. Etwas kritisch sehen wir wieder einmal die Bildauswahl des
IDW, was hat z.B. ein musealer Bananendampfer der 1950er Jahre mit moderner Wirtschaftsprüfung zu
tun, ein alter ausgemusterter Pott?
Insgesamt aber eine spannende Geschichte, Wirtschaftsprüfung per Du, dafür geben die Mitglieder
gerne einige hundert EUR Sonderbeitrag aus.
Angeregt von der progressiven Kampagne und mit vollem Herzen (heißt es nicht aus?) haben wir einmal
versucht, als Beitrag der Dynamisierung der Wirtschaftsprüfung den Bestätigungsvermerk zu verjüngen.
„W1RT5CH4FT5PRÜF3R“ ist eine eingetragene Marke des IDW, wirklich ;-)
06.12.2012: Erwartungslückenschluss - Stadt Hamburg bekennt sich zur Kompetenz der
Wirtschaftsprüfer
Unser Hinweis hinsichtlich der Bestätigung von Einkommensnachweisen durch Wirtschaftsprüfer
(siehe AKTUELLES 15.11.2012) wurde von der WPK aufgegriffen. Dank ihrer Intervention bei den
entsprechenden Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg zeichnet sich ab, dass zukünftig auch
Wirtschaftsprüfer als verlässliche Personen für Einkommensbestätigungen angesehen werden. Das Thema
wird im Innenressort der Stadt abschließend besprochen werden. Auch wurde dem Bezirksamt Wandsbek
der FHH seitens der WPK mitgeteilt, dass sich die WPK in diesem Zusammenhang gegen die Nennung von
Lohnbuchhaltern und Finanzberatern in einem Atemzug mit Wirtschaftsprüfern entschieden verwahre
und die Vordrucke einzuziehen wären. In einem Zwischenbescheid hat die zuständige Behörde
anerkannt, dass es außer Frage stände, dass die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer zu dem
kompetenten Personenkreis rechne, die als verlässliche Personen Bescheinigungen erstellen können.
Wir schließen uns der Auffassung der WPK an, dass vermutlich nicht die von uns spekulativ ins Spiel
gebrachte Erwartungslücke Auslöser dieses Formulars war. Die zuständigen Ersteller wussten wohl
nicht genau, was sie taten. Für diese waren Steuerberater wohl einfach die ihnen einzig bekannten
Vertrauenspersonen, diese sind ja auch seltener in der Presse…
15.11.2012: Kein Vertrauen - Stadt Hamburg zieht Konsequenzen aus der Erwartungslücke
Allen Erwartungslückenschlussaktivitäten zum Trotz, die Freie und Hansestadt Hamburg zieht die
Konsequenzen aus dem in der Öffentlichkeit wahr genommenen Bild der Wirtschaftsprüfer. Wie aus der
beigefügten Einkommensbescheinigung erkennbar, werden nur Bestätigungen von Steuerberatern
akzeptiert. Bescheinigungen von Lohnbuchhaltern, Finanzberatern und, jetzt ganz tapfer sein,
Wirtschaftsprüfern sind nicht ausreichend. Uns begegnet hier ein bezeichnender Nachweis der
tatsächlichen Wahrnehmung des Berufsstandes abseits aller Versuche, sich durch Aktivitäten im
eigenen Saft als vertrauenswürdig darzustellen. Das interessiert keinen wirklich, auch eine APAK II
und III hülfe nicht, solange ab und zu in der Presse lustige Jahresabschlüsse mit Milliarden
Differenzen wie bei FMS auftauchen.
26.10.2012: E-Bilanz: Der Wahnsinn hat Methode oder: wie melke ich meine Mandanten mit Hilfe
verfassungsrechtlich bedenklicher Quasi-Gesetzgebung durch die Verwaltung?
Wie bereits unter Aktuelles vom 24.08.2012 beschrieben, sind die großen WP Gesellschaften
neben z.B. der Deutschen Bank Mitglieder im Verein XBRL Deutschland e.V., der sich auch um die
Umsetzung des XBRL Standards für die Einreichung der E-Bilanz kümmert. Dieses bürokratische Monster
E-Bilanz, das den Steuerpflichtigen zwingt, sein gesamtes Rechnungswesen Kosten intensiv nach den
Wünschen der Finanzverwaltung umzustellen, wurde von diesen Gesellschaften technisch unterstützt.
Im Interesse der Mandanten hätte man eigentlich erwarten können, dass diese großen
WP-Gesellschaften aufgrund Mandantenschutzes eine kritische Haltung zur verfassungsrechtlich
bedenklichen de facto Rechnungslegungs-Gesetzgebung durch die Verwaltung ("Ermächtigungsgesetz")
einnehmen würden und ihren Einfluss dafür benutzen würden, dem Wahnsinn Einhalt zu gebieten.
Dem ist aber nicht so. Schauen wir auf die Internetseiten von KPMG, BDO oder PwC finden wir
immer den Hinweis: Wir helfen gerne bei der Umsetzung, alles wird gut, bringt ja auch zusätzliche
Honorareinnahmen. Wer an der E-Bilanz mit gebastelt hat, ist natürlich besonders qualifiziert.
Und im zweiten Schritt noch toller: Die sogenannten Auffangposten in der E-Bilanz, die man auch
ohne große Umstellung benutzen könnte, führen, da die IT-gestützte laufende Bilanzprüfung das
Ansinnen der Finanzverwaltung ist, im besten Fall nur zu Nachfragen. Aber in der Logik der
angestrebten Verwaltungseffizienz ist die Benutzung solcher Konten natürlich eine Methode zur
verstärkten Einladung an Betriebsprüfer. PwC findet solche Auffangkonten toll
(http://www.pwc.de/de/mittelstand/e-bilanz-soll-datenaustausch-mit-dem-finanzamt-erleichtern.jhtml),
sichert ja auch Honorare aus Betriebsprüfungen. Geben Sie doch einmal "www.e-bilanz.de" in Ihren
Browser ein
Übrigens: Stellen Sie sich vor, es ist E-Bilanz Abgabezeit und keiner macht mit, alle berufen sich
auf technische Blödheit, sozusagen ein Flashmob der Unternehmen und deren Berater. Wäre toll,
oder?
24.08.2012: XBRL Standard Entwickler – Auch für große WP Gesellschaften gilt: Weniger
ist manchmal mehr
Der Standard der elektronischen Bilanz, die zukünftig bei der Finanzverwaltung zur Programm
gestützten Steuersünderaufspürung und zur Minderung ihres Verwaltungsaufwandes zu Lasten der
Steuerpflichtigen eingereicht werden muss, basiert auf dem sogenannten XBRL Standard.
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei XBRL um ein Format, das es ermöglicht,
Unternehmenszahlen in beliebige Auswertungsformulare zu überführen, da jede Zahl standardisiert
gekennzeichnet ist.
Um diese Unternehmenszahlen auch für andere Zwecke außerhalb der steuerlichen E-Bilanz, insbesondere
der handelsrechtlichen Rechnungslegung und deren Auswertungen wie auch Anhang oder Lagebericht,
verfügbar zu machen, gibt es den Verein XBRL Deutschland e.V. Der entwickelt solche
handelsrechtlichen oder IFRS Auswertungen aus den rechnungslegungsrelevanten Daten: „Transforming
Business Reporting“, der Lagebericht u.a. auf Knopfdruck!
Mitglieder dieses Vereins sind neben der Deutschen Bank (Interesse: standardisierte Analyse der
Kreditwürdigkeit) und der Finanzverwaltung NRW (wegen der steuerlichen E-Bilanz, vielleicht findet
man ja noch ein Unterunterunterkonto) auch die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die in
Arbeitskreisen solche Standardauswertungen entwickeln.
Mit anderen Worten: Diese WP-Gesellschaften stricken die Auswertungsprogramme mit, mit deren Hilfe
Unternehmen aus ihren Daten der Finanzbuchhaltung und anderer Quellen automatisiert Bilanzen,
Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhänge, Lageberichte und sonstiges produzieren, also all die Teile,
die anschließend vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Und da stellt sich die Frage nach dem
Selbstprüfungsverbot des 319a HGB: Ein Wirtschaftsprüfer ist dann von der Abschlussprüfung
kapitalmarktorientierter Unternehmen ausgeschlossen, „wenn er … über die Prüfungstätigkeit hinaus …
an der Entwicklung, Einrichtung und Einführung von Rechnungslegungsinformationssystemen mitgewirkt
hat, sofern diese Tätigkeit nicht von untergeordneter Bedeutung ist.“
Wenn die oben beschriebenen Auswertungen mal keine Rechnungslegungsinformationssysteme sind, die vom
Prüfer entwickelt wurden…
Das könnten ja schöne Aussichten für die anderen Prüfer der Republik sein, wenn die 319a
Unternehmen, die sich dieser XBRL Auswertungen bedienen, sich alle Abschlussprüfer außerhalb der
großen WP Gesellschaften suchen müssten, und das ganz ohne EU Kommission.
14.08.2012: EU Rechtsausschuss - Ein Schelm, wer Böses dabei denkt
In einem Rundschreiben des IDW an seine Mitglieder wird berichtet, dass der Vorschlag des
konservativen EU Abgeordneten Karim (zur Person siehe: http://www.theasians.co.uk/story/Sajjad-
Karims-journey-from-councilor-to-MEP), die Prüfungspflicht für Mittelgroße Gesellschaften
abzuschaffen, auf wohlwollendes Interesse des EU-Rechtsausschusses gestoßen sei.
Die Begründung des Wohlwollens soll die Entlastung der betroffenen Unternehmen von europäisch
verursachter Regulierung sein. Nun, da gäbe es sicherlich Sinnvolleres und das Vorhaben erscheint
doch etwas überraschend:
Da wird immer wieder der Verfall der Sitten beklagt und nach Gesetzen geschrien, die alles so
regeln sollen, dass der Gesellschaft und den Einzelnen kein Schaden entstehen kann. Weil die
gesetzlichen Regeln womöglich nicht reichen, wird noch nach freiwilligen Selbstverpflichtungen
verlangt und ein Corporate Governance Codex befürwortet. Die Prüfung, ob die Gesetze denn
eingehalten werden, soll jetzt aber für weite Teile der Wirtschaft lieber abgeschafft werden.
Angenehmer Nebeneffekt eines solchen Vorgehens ist dann, dass es immer mal wieder einen netten
Skandal gibt und man ansonsten die vielen Gesetze nicht ganz so ernst nehmen muss. Unter anderem
kann man dann z.B., wie auch bei mittelgroßen Gesellschaften vorgeschrieben, die namentliche
Nennung der Aufsichtsräte und von deren Gesamtvergütung vielleicht mal nicht ganz so ernst nehmen.
Das käme dann vielleicht auch wieder einzelnen Mitgliedern des EU-Rechtsausschusses zu Gute. Die
stören sich anscheinend an zu viel Transparenz, die sie sich erst selbst verordnet haben. Ein Blick
in die unausgefüllten oder lückenhaften Erklärungen der finanziellen Interessen der Abgeordneten
genügt dafür (vgl. Aktuelles 27.07.2012). Keine Prüfung wäre da natürlich toll.
27.07.2012: Abschaffung der Prüfungspflicht für mittelgroße Gesellschaften – EU
Rechtsausschuss des Europaparlaments bastelt im Hinterzimmer und keiner weiß, warum
Auf der WPK Homepage lesen wir am 19. und 27,07.2012, dass der EU Abgeordnete Sajjad Karim
(GB) einen Änderungsantrag der 4. und 7. EU-Richtlinien dergestalt eingebracht hat, die
Prüfungspflicht für mittelgroße Gesellschaften abzuschaffen. In einem offenen Brief des wp-net
Verbandes (http://www.wp-net.com/MB/2012-07-26-WPK-Pruefungspflicht.pdf) den wir inhaltlich
hinsichtlich eines einheitlichen Vorgehens des Berufsstands voll unterstützen, wird auch die Frage
gestellt, welche Rolle der Ausschuss Vorsitzende Klaus-Heiner Lehne (D) bei der Vorlage ohne
öffentliche Diskussion spielt.
Nun, es gibt ja die seit 2012 verpflichtende Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder
des EU Parlaments um Lobbyeinflüsse aufzudecken. Beide angesprochenen Parlamentarier haben auch ihre
Erklärungen ausgefüllt und abgegeben, vielleicht hilft ein Blick in diese Unterlagen?
Der Abgeordnete Karim hat demnach in den drei Jahren vor seiner Mitgliedschaft im EU Parlament
keinerlei Einkünfte aus irgendeiner Tätigkeit bei irgendjemandem gehabt, auch seine bestehende
Mitgliedschaft in seiner Anwaltskanzlei bessern seine Parlamentsbezüge nicht auf. Wir meinen, ein
gutes Beispiel für Transparenz und Gesetzestreue,wichtige Erfüllungsvoraussetzungen auf Besserung
der juristischen Welt im Rechtsausschuss.
Die Erklärung des deutschen Ausschussvorsitzenden ist da schon ausgefüllter, sehen wir doch diverse
Aufsichtsrats- und Beiratsposten ohne Bezüge sowie monatliche Bezüge größer EUR 10.000 aus der
Kanzlei Taylor Wessing. Was die Tätigkeit als Rechtsanwalt, die Aufsichtsposten bei der ARAG SE, der
Düsseldorf Messe GmbH, der Multifunktionsarena Düsseldorf GmbH & Co. KG, der DAF Das Aktien Forum
GmbH und die Tätigkeit als Beauftragter des Bundesverbandes der deutschen Tourismuswirtschaft
(Mitglieder: DEHOGA, ADAC, Lufthansa, Flughäfen, GfK, BDH u.a.),
zweier Lehrbeauftragungen, Vorsitz des Vorstandes ERA, Beirat des Zentrums für europäische
Rechtspolitik an der Uni Bremen sowie zwei CDU Vorsitzfunktionen in dem Zusammenhang bedeuten,
erschließt sich uns noch nicht. Vielleicht auch Zeitmangel für abwägende Gespräche oder das Lesen
vorgelegter Entwürfe? Das wäre jetzt eine freundliche Erklärung.
Es ist im Übrigen schon beeindruckend, mit welcher Arroganz, Ignoranz und Veralberung der Leser
weitere Mitglieder des Rechtsausschusses des EU Parlaments ihre Verpflichtung zur Selbsterklärung
nicht erfüllen. Mögliche Sanktionen wären doch einmal ein wirklich wichtiges Thema für die
Ausschussmitglieder, fragen Sie doch mal bei der nächsten Wahl zum EU Parlament. Außerdem lernen wir
aus dem Fragebogen, dass Einkünfte unter EUR 6.000 im Jahr scheinbar nicht die vermutete
Bestechungsgrenze (Lobbyeinfluss) überschreiten, auch wenn mehrere Posten mit solchen Niedrigbezügen
vorliegen. Ein schönes Argument in der Transparenz- und Bestechungsdiskussion.
25.07.2012: Einer geht noch – Wieder zwei neue Klassen von Wirtschaftsprüfern identifiziert
In der aktuellen Ausgabe der WPg (14/2012 S. 749 ff.) lesen wir von einer der üblichen
Gegenveranstaltungen zur Pflichtrotations- und Honorarordnungsforderung für Wirtschaftsprüfer,
diesmal in der FU Berlin, gesponsert von PwC. Neben den üblichen Argumenten wird allerdings auch
wieder einmal im Sinne einer sich weiter entwickelnden Wissenschaft die schon bisher bekannte
Abstufung der Berufsqualifikation im Denken der großen WP Gesellschaften (siehe u.a. AKTUELLES vom
26.07.2011 und 10.11.2006) um eine weitere Variante bereichert: Ausweislich des Beitrages
differenziert Prof. Schruff (KPMG) auf Seite 754 die zukünftige Prüfer auch wie folgt:
Wirtschaftsprüfer, die nur stark standardisierte Aufgaben wahrnehmen (können und sollten) und
Absolventen von Master Studiengängen, die sich für ein individuelles Beurteilungsvermögen
qualifizieren. Also liebe zukünftigen Kollegen, aufgepasst bei der Studien(platz)wahl, IT gestützter
Abhaktechniker oder Denker bei den Bigs, das ist dann die Frage. Am besten wohl einen dieser teueren
AuditXcellence Big 4 Studienplätzen wählen. Das ist sie wieder, die selbst ernannte Elite der
Wirtschaftsprüfung.
Aber wie so oft, auch hier wieder einmal zu kurz gesprungen und als gut gemeinte Interessenwahrung
der Bigs hier ein wohlfeiler Rat : Der Einsatz von Standardprüfern (wie bisher auch von
Praktikanten) spricht sich sicher auch bei Mandanten herum und ist bestimmt nicht förderlich in
Honorardiskussionen, die schließlich auch Gegenstand des Symposiums waren.
12.06.2012: Wissenschaft vom Feinsten – das IDW lässt rechnen
In einem wissenschaftlichen Aufsatz von Frau Prof. Dr. Annette G. Köhler in der IDW
Hauszeitschrift (WPg 9/2012, S. 477 ) wird als Beitrag zur Objektivierung der Diskussion um die
Zwangsrotation der Prüfer die Schlussfolgerung gezogen, dass eine Rotationspflicht der
Abschlussprüfers bei 319a HGB Mandaten dazu führe, dass die Konzentration im Prüfermarkt
zunähme: Statistisch wandern dann mehr Mandate und Umsatz an die Big 4 Gesellschaften als
umgekehrt zu den kleineren Prüfeinheiten. Diese Erkenntnis wird auch mittlerweile mittels Power
Point als feste Aussage in der laufenden Roadshow des IDW (Treffpunkt IDW) an die Wand geworfen.
Toll, dann müssen ja alle anderen Prüfer dem IDW dankbar sein, dass es sich so vehement gegen solche
EU Rotationsideen zur Wehr setzt.
Abgeleitet wird diese Schlussfolgerung mittels gleichbleibender Wahrscheinlichkeiten des Wechsels
(freiwillige = erzwungene) aus den beobachteten „freiwilligen“ Prüferwechseln der letzten Jahre.
Mittels statistischen Hakenschlagens, u.a. Berücksichtigung nur von IFRS Konzernabschlüssen,
Ausschluss von Abschlüssen der Banken, Versicherungen und Immobilienunternehmen verbleibt für die
Thesenbildung von einer Grundgesamtheit von rund 800 Mandanten eine untersuchte Anzahl von 242
Mandaten. Eventuell könnte man das Ergebnis ja noch eindeutiger gestalten, wenn in einer weiteren
Untersuchung alle Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben A- F ausgeschlossen würden.
Auf jeden Fall ein schönes Beispiel für wissenschaftliches Arbeiten. Wäre da nicht auch noch ein
Artikel der Autorin aus dem Jahre 2011 (BB 32.2011, VI), in dem herausgearbeitet wurde, dass die Big
4 Gesellschaften zwischen 2009 und 2010 per Saldo über dreißig 319a Mandate verloren haben; und das
war im
Sinne der Untersuchung „freiwillig“.
06.06.2012: WPK verkündet Verabschiedung von IDW PS 730
Auf der Internetseite der WPK wird auf die Veröffentlichung des IDW PS 730 (Prüfung der
Rechnungslegung von Gebietskörperschaften die nach Art und Umfang einer Abschlussprüfung gemäß §§
317 ff. HGB entspricht) wortgleich mit der eigenen IDW Ankündigung hingewiesen. Wie müssen wir das
jetzt verstehen? Wird ein IDW Standard, der nur Mitgliedern via Mitgliederzeitschrift kostenfrei zur
Verfügung steht, von der WPK als allgemein verbindlich erklärt? Ein neuer Schulterschluss trotz
Beiratswahlgeplänkel in 2011? Fachliche Untergebenheit? Wie auch immer, hier nun auch mittels
Kopieren und Einfügen die wichtigste Weisheit aus beider Ankündigungen: "Mit der
Verlautbarung wird klargestellt, dass an eine derartige Abschlussprüfung durch einen
Wirtschaftsprüfer der gleiche Qualitätsmaßstab anzulegen ist, wie er für handelsrechtliche
Abschlussprüfungen vorgegeben ist". Gut, dass das einmal gesagt wurde.
23.03.2012: Skalierte Abschlussprüfung – Alter Wein in neuen Schläuchen
Nachdem Teile des Berufsstandes, deren Theorievermittler und Prüfprogrammanbieter die
scheinbar herbei gesehnte Skalierung der Abschlussprüfung entdeckt haben, hat der Vorstand der WPK
nun auch seinen Entwurf „Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf Grundlage der ISA“ als
Vorreiter dieser neuen Lehre veröffentlicht. Um den Leser nicht zu sehr mit theoretischen
Gedankengebäuden des Hinweises zu überfrachten, haben wir einmal wesentliche Aussagen hier
aufgeführt:
„Die Erlangung eines Verständnisses vom Mandanten, seinem Umfeld und seiner
rechnungslegungsbezogenen Kontrollen kann dem Abschlussprüfer umso leichter fallen,
je länger er schon als Abschlussprüfer für den Mandanten tätig ist.“(S. 13)
„Bei kleinen Einheiten kann die gesamte Prüfung von einem sehr kleinen Prüfungsteam oder sogar dem
Auftragsverantwortlichen allein durchgeführt werden. Die Koordination und Kommunikation im
Prüfungsteam wird demnach durch die Größe des Prüfungsteams beeinflusst.“(S.21
„Wird eine Prüfung vollständig vom Auftragsverantwortlichen allein durchgeführt,
sind Überlegungen zu Anleitung und Überwachung des Prüfungsteams sowie
Durchsicht ihrer Arbeit nicht erforderlich. In solchen Fällen werden dem Auftragsverantwortlichen
alle wesentlichen Sachverhalte bekannt sein.“(S.21)
Wir meinen, insgesamt schön gesehen, setzt doch gerade das letzte Zitat ein großes Vertrauen in den
verantwortlichen Wirtschaftsprüfer voraus, dass er alle erkannten Sachverhalte auch irgendwie
behält.
Solche Vereinfachungen kannten wir bisher noch nicht. Oder anders gefragt: Was unterscheidet die so
genannte neue Skalierbarkeit eigentlich von der bisherigen eigenverantwortlichen Prüfung? Vielleicht
sollten Nutzer einiger bisheriger Prüfprogramme einmal auf eine eventuelle „GELD ZURÜCK GARANTIE“
achten.
Oder noch anders gefragt: Wie lächerlich kann sich eigentlich ein Berufsstand noch machen? Peinliche
Wahlkampfaufrufe bei den Beiratswahlen, nicht begründeter Rücktritt eines Kammerpräsidenten,
Trivialitäten in der fachlichen Arbeit, wem nützt es?
06.03.2012: Das berufsrechtliche Quiz
Da sich mittlerweile die berufsrechtlichen Vorschriften für den Berufsstand verschärft haben
und auch in den Berufsexamina solche Fragen zunehmend an Bedeutung gewinnen, hier einmal eine kleine
Übungsaufgabe zum aktuellen Berufsrecht:
Wirtschaftsprüfer W, Vorstand der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CWP ist seit Jahren mit Herrn MP
und seiner Ehefrau C bekannt. MP ist Aufsichtratsmitglied bei der WV AG, ein in Deutschland
börsennotiertes Unternehmen. CWP prüft seit Jahren die Jahresabschlüsse der WV AG. Nach der Trennung
von MP und C beschäftigt Rechtsanwalt S auf Veranlassung von W Frau C in der Art und Weise, dass C
ihr Gehalt von S bezieht, aber ausschließlich für CPW als Rechtsanwältin und auch nur dort vor Ort
bei CWP tätig ist. Das Gehalt wird von S an CPW berechnet.
Nehmen Sie zu folgenden Fragen Stellung:
1. Konnte CWP Abschlussprüfer der WV AG sein? Bearbeiten Sie bitte auch die Frage, welche
möglichen
Auswirkungen sich auf die Feststellung des Jahresabschlusses ergeben können, welche Konsequenzen
sich möglicherweise für die Honorarzahlungen der WV AG an CWP und welche möglichen weiteren Folgen
sich für CPW ergeben können.
2. Wie wäre die Lösung, wenn WV AG kein börsennotiertes Unternehmen wäre?
Zugelassene Hilfsmittel: HGB, WPO und BS WP/vBP
Bearbeitungszeit: 60 Minuten
09.01.2012: Zwei neue Mitglieder der APAK zum 01.01.2012
Der Vorsitzende der APAK, Dr.h.c. Wolfgang Spindler begrüßt zwei neue Mitglieder, die „mit
ihrer
besonderen Erfahrung und Expertise die APAK bereichern“ (www.WPK.de, 09.01.2012). Wir meinen auch,
dass insbesondere das neue Mitglied, Frau Dr. Kopp, Geschäftsführerin der Hamburg Messe und Congress
GmbH, die im Geschäftsbericht 2010 des Unternehmens das beste operative Ergebnis von 13 Mio EUR
überschwänglich lobt, besonders geeignet ist, die Berufsaufsicht über die Wirtschaftsprüfer zu
erfüllen. Oder wie wollen wir die Aussage bei einem tatsächlichen Verlust von 16 Mio EUR
interpretieren, als true and fair? Woher der nicht operative Verlust von 29 Mio EUR kommt, wird
leider nicht kommuniziert. Egal, diesen Verlust und alle vorherigen trägt tapfer die Freie und
Hansestadt Hamburg mittels Ergebnisabführungsvertrag mit der HGV Hamburger Gesellschaft für
Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh, also eine typische Situation für Unternehmen in der
Dauerkrise. Da fällt die Aufsicht auch über die Prüfung solcher Krisen behafteten Unternehmen
natürlich besonders leicht, die Fortführungsprognose ist dann ja immer gegeben und macht das
Bilanzieren einfacher. Solche Expertise wünschen wir uns.
31.10.2011: Wie peinlich ist das denn – Die Presseerklärungen von PWC zu den € 55,5 Mrd. bei
FMS vom 30. und 31.10.2011
Am 30.10. erklärt uns PWC in einem Mitleid heischenden Ton, dass eigentlich nicht richtig
geprüft werden konnte, da wesentliche Teile der Rechnungslegung durch nicht kontrollierbare externe
Dienstleister durchgeführt wurden. Nun gut, für 1,2 Mio Euro Abschlussprüferhonorar lt.
Geschäftsbericht der FMS 2010 kann man eben nicht alles prüfen, da muss man vielleicht schon mal
Positionen übernehmen, die man glaubt. Bis hier wäre ja noch alles noch verständlich, der
Berufsstand mal wieder der Lächerlichkeit ausgesetzt, herzlichen Dank auch dafür, aber PWC handelt
nach dem Motto, das lässt sich noch steigern und veröffentlicht am 31.10. unter dem Titel
„Versachlichung der Diskussion notwendig“ die nächste Pressemitteilung zum Thema und verweist
konsequent die kritische Betrachtung, weil nicht sachgerecht, in die Schranken. Was ist das
Argument? Die jetzige Betrachtung, nämlich die Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten sei
sachgerecht, alles gut, warum regt sich eigentlich jemand auf? Noch Fragen? Oder verstehen Sie die
Erklärung „Der wiederholt angeführte angebliche Buchungsfehler in Höhe von € 55,5 Mrd. hängt mit
einer nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen internen Darstellung einzelner Bilanzposten gegenüber
dem Anteilseigner der FMS Wertmanagement zusammen“? Es drängt sich der Eindruck auf, dass mit der
zweiten Erklärung vor die erste zurück gerudert werden soll.
Wir warten gespannt auf die Ergebnisse der von der WPK heute angekündigten Untersuchung der
Vorgänge.
Quellen: http://www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2011/pressemitteilung-2011-10-30.jhtml
http://www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2011/fms-zwischenabschluss-versachlichung-der-
diskussion.jhtml
27.09.2011: Irrweg ohne Beispiel? IDW Reaktion auf EU-Kommissar Baniers Gedankenspiele
Solch starke Worte hätten wir uns in manchen Prüfungsergebnissen über Jahresabschlüsse der
Banken vor der letzen Finanzkrise gewünscht: Irrweg! Hat von den großen Prüfungsgesellschaften aber
keiner gesagt und nun kommt da so ein EU Kommissar und überlegt, warum eigentlich nicht. Lag es
vielleicht daran, dass bei Unternehmen von öffentlichem Interesse die Prüfungsabteilung Rücksicht
auf die lukrativere Beratungsabteilung nehmen musste? Sollte also vielleicht Beratung und Prüfung
bei solchen Unternehmen getrennt werden? Klingt irgendwie logisch, wird aber in der
Presseinformation des IDW als Irrweg ohne Beispiel betitelt, wobei ein so fadenscheiniges Argument
wie Eingriff in die Autonomie der Gesellschafter der geprüften Unternehmen herangezogen wird: Um es
einmal klar zu stellen, die ganze Prüferei ist so ein Eingriff; dass ich mir aber nur einen Prüfer
wählen kann, der nicht von meinen anderen Aufträgen abhängig ist, ist eigentlich tägliche
Lebenserfahrung. Oder schraubt der TÜV an Autos und prüft sie hinterher? Solch eine Argumentation in
der Presseerklärung blendet das wirtschaftliche Interesse der betroffenen Prüfungsgesellschaften
aus, was die wahren Interessen des IDW vermuten lässt, nämlich die Interessen der drei bis vier
großen Prüfungsgesellschaften zu vertreten. Und dass das IDW in der Erklärung eine vom Berufsstand
völlig unabhängige sachverständige Berufsaufsicht befürwortet, lässt weiter vermuten, dass die WPK
nach den Ergebnissen der letzen Beiratswahl für das IDW mangels Einfluss offenbar uninteressant
geworden
ist.
Zum Vertiefen:
IDW Pressemitteilung:
http://www.idw.de/idw/portal/d612504
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September:2011:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2011-
0359&format=XML&language=DE
Die Gedanken von Herrn Banier sind bisher nur bruchstückhaft bekannt geworden und in diversen
Presseartikeln kommentiert worden, z.B.:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/proteststurm-der-wirtschaftspruefer-
zeigt-wirkung/4667420
12.09.2011: Echt cool: IDW Tätigkeitsbericht 2010/2011
In dem Tätigkeitsbericht überrascht uns das IDW mit einer bunten Bilderwelt, die wir bisher
so nicht kannten. Lesen Sie unsere Interpretation des Tätigkeitsberichts, die eine neue Dimension der IDW Welt
eröffnet.
26.07.2011: Prof. Pfitzers Interview in der Börsenzeitung: Angstmache WPK Chaostage oder
wie beschimpfe ich den Wähler
In einem Interview mit der Börsenzeitung hat sich der bisherige Präsident der WPK, Prof. Dr.
Norbert Pfitzer, Vorstand bei Ernst & Young, zu den Wahlergebnissen der Beiratswahl 2011 der WPK
geäußert. Lesen Sie hier in einer Zusammenfassung seine Thesen zur Wahlentscheidung
21.07.2011: Ergebnis der Wahlen zum Beirat der Wirtschaftsprüferkammer 2011
Die von der WPK veröffentlichten Ergebnisse der Wahlen der Mitglieder des Beirates der
Wirschaftsprüferkammen 2011 finden Sie hier: Wahlergebnisse Die weiter unten angesprochene Unterstützerszene der Ulrich -Liste
war scheinbar nicht so sehr erfolgreich in ihrem Bemühen, das Bisherige als Zukunft des
Berufsstandes anzupreisen. Jetzt sind wir auf die Beiratstätigkeit der Neuen gespannt.
20.07.2011: Nu' aber doch: IDW bewertet Griechenlandanleihen neu
In einer IDW Stellungnahme zu Griechenlandanleihen fordert das IDW für die Durchsicht der
Zwischenabschlüsse die Wirtschaftsprüfer auf, nur dann den Zwischenabschluss als ordnungsgemäß zu
beurteilen, "wenn der Zwischenabschluss das o.a. Erfordernis zu außerplanmäßigen Abschreibungen bzw.
zu einem impairment angemessen berücksichtigt. Es gibt keine ausreichend belastbaren Hinweise
für Lösungsansätze, die eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. ein impairment
abwenden könnten." Auch die Bundesregierung hat dies dem IDW mit ihren Auskünften angeblich
bestätigt, übrigens einen Tag vor dem entscheidenden EU Griechenlandgipfel. Eine Frage bleibt: War
zum 31.12.2010 nach Meinung des IDW wirklich alles noch gut (siehe AKTUELLES vom 23.06.2011)?
09.07.2011: Ulrich gegen WPK? - oder warum Kollege Ulrich die Daten der WPK bekam
Die Anfrage eines Wirtschaftsprüfers bei der WPK, warum seine persönlichen Daten dem Kollegen
Ulrich für dessen Wahlwerbung zur Verfügung gestellt wurden, beantwortete diese mit dem Hinweis auf
den Beschluss des BGH vom 21.06.2010 (II ZR 219/09), nachdem einem Mitglied eines Vereins bei einem
berechtigten Interesse gegen Kostenerstattung ausnahmsweise die Herausgabe der Daten von
Vereinsmitgliedern zusteht. Nur, was war das berechtigte Interesse, auf das sich die WPK beruft, in
diesem entschiedenen Fall? Einzelne Mitglieder waren nicht mehr mit der gegenwärtigen Vereinsführung
und deren Kursänderung einverstanden, sie wollten eine Opposition bilden. (vgl. OLG Hamburg vom
27.08.2009, 6 U 38/08)
Haben wir in der Vergangenheit Kollege Ulrichs Aufbegehren gegen die WPK Führung, also fast gegen
sich selbst als Beiratsvorsitzenden, übersehen?
24.06.2011: Die Unterstützerszene der |