FAQs zur Beiratswahl

Beiratswahl: Ihre Fragen - unsere Antworten

Hier erfahren Sie alles rund um den Beirat der Wirtschaftsprüferkammer und die Beiratswahl am 7. Juli 2026.

1. Was ist der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer?

Der Beirat gehört laut § 59 WPO zu den vier Organen der Wirtschaftsprüferkammer:

  1. Beirat
  2. Vorstand
  3. Präsident
  4. Kommission für Qualitätskontrolle

Der Beirat bildet das zentrale Gremium der Selbstverwaltung. Er entscheidet über grundlegende berufsständische Angelegenheiten und nimmt Einfluss auf strategische, organisatorische und satzungsrechtliche Themen.

Zu den gesetzlichen Aufgaben gehören u. a.:

  • Wahl des Vorstands und damit die Mitbestimmung der Führung der WPK 
  • Wahl des Präsidenten der WPK durch den gesamten Beirat (§ 59 Abs. 3 Satz 5 WPO) 
  • Beschlüsse zu Haushaltsfragen, Satzungsänderungen und organisatorischen Grundentscheidungen
  • Jährlicher Bericht an die Mitglieder, ggf. im Rahmen von Kammerversammlungen (§ 59 Abs. 4 WPO) 

Damit beeinflusst der Beirat zentrale Rahmenbedingungen der Berufsausübung für alle Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen sowie vereidigten Buchprüfern und Buchprüferinnen.

2026 wird der Beirat für die Amtszeit 2026–2030 neu gewählt. Der Wahltag ist Dienstag, der 7. Juli 2026

Die gewählten Mitglieder gestalten:

  • Qualitätsstandards
  • Satzungsregelungen
  • berufsständische Ausrichtung
  • und die Zusammenarbeit zwischen Kammer, Politik und Öffentlichkeit

für die kommenden vier Jahre maßgeblich mit.

Alle stimmberechtigten Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer nehmen an der Wahl teil.
Die Wahl erfolgt unmittelbar, frei und geheim – als Briefwahl gemäß § 59 Abs. 2 WPO.

Wählbar sind alle persönlichen Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, also Personen, die:

  • als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin,
  • als vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin,
  • oder als sonstiges stimmberechtigtes Mitglied

im Berufsregister geführt sind. Dies ist in § 59 Abs. 2 WPO geregelt.

Vor der Wahl

Die offiziellen Termine der WPK für 2026 lauten:

  • 1. Dezember 2025: Stichtag zur Bestimmung des Gruppenverhältnisses
  • Beginn der Wahlvorschlagsfrist: spätestens 6. März 2026
  • Ende der Wahlvorschlagsfrist: 6. April 2026
  • Zulassung der Kandidaten: spätestens 20. April 2026
  • Versand der Wahlunterlagen & Onlineplattform: spätestens 6. Juni 2026

Wahltag

  • 7. Juli 2026, Briefwahl

Nach der Wahl

  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses: voraussichtlich 9. Juli 2026
  • Konstituierende Sitzung des neuen Beirats und Vorstands: spätestens 5. September 2026

Die WPO schreibt eine Gruppenwahl vor (§ 59 Abs. 3 WPO):

  • Gruppe 1: Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Gruppe 2: vereidigte Buchprüfer und andere stimmberechtigte Mitglieder

Für die Wahl 2026 wurden basierend auf dem Berufsregister festgelegt:

  • 48 Sitze für Gruppe 1
  • 9 Sitze für Gruppe 2

Darüber hinaus muss mehr als die Hälfte der Beiratsmitglieder aus Gruppe 1 stammen (§ 59 Abs. 3 Satz 4 WPO).

Die Wahl erfolgt innerhalb der Gruppen über Listen, die von Mitgliedern eingereicht werden können. Die WPK bestätigt:

  • Listen müssen fristgerecht eingereicht werden
  • Kandidierende müssen schriftlich zustimmen
  • Bei unvollständigen Listen sind Unterstützungsunterschriften nötig

Diese Informationen stammen aus der Wahlbekanntmachungspraxis der WPK für 2026.

Ein Beiratsmandat ist ein Ehrenamt im Rahmen der gesetzlichen Selbstverwaltung. Verantwortungen sind u. a.:

  • Teilnahme an Sitzungen und Abstimmungen
  • Sorgfältige Vorbereitung von Entscheidungen
  • Verantwortung bei Wahl von Vorstand und Präsident
  • Mitwirkung an Satzungsänderungen und Haushaltsentscheidungen
  • Verpflichtung zur unabhängigen, sachgerechten Amtsausübung gemäß Aufgaben der Kammerorgane (§ 59 WPO)

Der typische Aufwand umfasst:

  • mehrere Sitzungen pro Jahr
  • Vor- und Nachbereitung
  • ggf. Mitarbeit in Ausschüssen oder Projektgruppen

Die konkrete Intensität hängt von der Rolle im Beirat und der jeweiligen Legislaturperiode ab. Die WPO schreibt lediglich Berichts- und Sitzungspflichten vor; die Detailregelungen ergeben sich aus der Satzung und gelebten Praxis der WPK.

Die WPK veröffentlicht das Ergebnis voraussichtlich am 9. Juli 2026 über ihre Website sowie das WPK‑Magazin.

Nach der Wahl:

  1. tritt der neue Beirat zusammen,
  2. wählt den Vorstand,
  3. wählt später den Präsidenten der WPK,
  4. und beginnt die neue Amtsperiode bis 2030.

Diese Abläufe sind in § 59 WPO geregelt bzw. in der Wahlpraxis dokumentiert.

Weil der Beirat:

  • über Grundfragen der Berufsausübung entscheidet,
  • über Qualitätskontrolle, Satzung und Haushalt bestimmt,
  • den Vorstand und Präsidenten wählt,
  • und damit direkten Einfluss auf die Zukunft des Berufsstands hat.

Die Wahl ermöglicht es jedem Mitglied, aktiv an der Selbstverwaltung mitzuwirken.

Weitere Informationen rund um den Beirat und die Beiratswahl finden Sie:

  • auf der Website der WPK unter „Beiratswahl 2026″
  • im WPK Magazin 1/2026 (Wahlbekanntmachung)
  • im Berufsregister und der Wahlordnung gemäß § 60 WPO