FAQs zur Beiratswahl
Beiratswahl: Ihre Fragen - unsere Antworten
Hier erfahren Sie alles rund um den Beirat der Wirtschaftsprüferkammer und die Beiratswahl am 7. Juli 2026.
1. Was ist der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer?
Der Beirat gehört laut § 59 WPO zu den vier Organen der Wirtschaftsprüferkammer:
- Beirat
- Vorstand
- Präsident
- Kommission für Qualitätskontrolle
Der Beirat bildet das zentrale Gremium der Selbstverwaltung. Er entscheidet über grundlegende berufsständische Angelegenheiten und nimmt Einfluss auf strategische, organisatorische und satzungsrechtliche Themen.
2. Welche Aufgaben hat der Beirat?
Zu den gesetzlichen Aufgaben gehören u. a.:
- Wahl des Vorstands und damit die Mitbestimmung der Führung der WPK
- Wahl des Präsidenten der WPK durch den gesamten Beirat (§ 59 Abs. 3 Satz 5 WPO)
- Beschlüsse zu Haushaltsfragen, Satzungsänderungen und organisatorischen Grundentscheidungen
- Jährlicher Bericht an die Mitglieder, ggf. im Rahmen von Kammerversammlungen (§ 59 Abs. 4 WPO)
Damit beeinflusst der Beirat zentrale Rahmenbedingungen der Berufsausübung für alle Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen sowie vereidigten Buchprüfern und Buchprüferinnen.
3. Warum ist die Beiratswahl 2026 wichtig?
2026 wird der Beirat für die Amtszeit 2026–2030 neu gewählt. Der Wahltag ist Dienstag, der 7. Juli 2026.
Die gewählten Mitglieder gestalten:
- Qualitätsstandards
- Satzungsregelungen
- berufsständische Ausrichtung
- und die Zusammenarbeit zwischen Kammer, Politik und Öffentlichkeit
für die kommenden vier Jahre maßgeblich mit.
4. Wer darf wählen?
Die Wahl erfolgt unmittelbar, frei und geheim – als Briefwahl gemäß § 59 Abs. 2 WPO.
5. Wer darf kandidieren?
Wählbar sind alle persönlichen Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, also Personen, die:
- als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin,
- als vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin,
- oder als sonstiges stimmberechtigtes Mitglied
im Berufsregister geführt sind. Dies ist in § 59 Abs. 2 WPO geregelt.
6. Wie läuft der Wahlprozess konkret ab?
Vor der Wahl
Die offiziellen Termine der WPK für 2026 lauten:
- 1. Dezember 2025: Stichtag zur Bestimmung des Gruppenverhältnisses
- Beginn der Wahlvorschlagsfrist: spätestens 6. März 2026
- Ende der Wahlvorschlagsfrist: 6. April 2026
- Zulassung der Kandidaten: spätestens 20. April 2026
- Versand der Wahlunterlagen & Onlineplattform: spätestens 6. Juni 2026
Wahltag
- 7. Juli 2026, Briefwahl
Nach der Wahl
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses: voraussichtlich 9. Juli 2026
- Konstituierende Sitzung des neuen Beirats und Vorstands: spätestens 5. September 2026
7. In welchen Gruppen wird gewählt?
Die WPO schreibt eine Gruppenwahl vor (§ 59 Abs. 3 WPO):
- Gruppe 1: Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
- Gruppe 2: vereidigte Buchprüfer und andere stimmberechtigte Mitglieder
Für die Wahl 2026 wurden basierend auf dem Berufsregister festgelegt:
- 48 Sitze für Gruppe 1
- 9 Sitze für Gruppe 2
Darüber hinaus muss mehr als die Hälfte der Beiratsmitglieder aus Gruppe 1 stammen (§ 59 Abs. 3 Satz 4 WPO).
8. Was hat es mit den Listen auf sich?
Die Wahl erfolgt innerhalb der Gruppen über Listen, die von Mitgliedern eingereicht werden können. Die WPK bestätigt:
- Listen müssen fristgerecht eingereicht werden
- Kandidierende müssen schriftlich zustimmen
- Bei unvollständigen Listen sind Unterstützungsunterschriften nötig
Diese Informationen stammen aus der Wahlbekanntmachungspraxis der WPK für 2026.
9. Welche Pflichten und Verantwortungen habe ich als Beiratsmitglied?
Ein Beiratsmandat ist ein Ehrenamt im Rahmen der gesetzlichen Selbstverwaltung. Verantwortungen sind u. a.:
- Teilnahme an Sitzungen und Abstimmungen
- Sorgfältige Vorbereitung von Entscheidungen
- Verantwortung bei Wahl von Vorstand und Präsident
- Mitwirkung an Satzungsänderungen und Haushaltsentscheidungen
- Verpflichtung zur unabhängigen, sachgerechten Amtsausübung gemäß Aufgaben der Kammerorgane (§ 59 WPO)
10. Wie groß ist der zeitliche Aufwand?
Der typische Aufwand umfasst:
- mehrere Sitzungen pro Jahr
- Vor- und Nachbereitung
- ggf. Mitarbeit in Ausschüssen oder Projektgruppen
Die konkrete Intensität hängt von der Rolle im Beirat und der jeweiligen Legislaturperiode ab. Die WPO schreibt lediglich Berichts- und Sitzungspflichten vor; die Detailregelungen ergeben sich aus der Satzung und gelebten Praxis der WPK.
11. Wie erfahre ich das Wahlergebnis?
12. Was passiert nach der Wahl?
Nach der Wahl:
- tritt der neue Beirat zusammen,
- wählt den Vorstand,
- wählt später den Präsidenten der WPK,
- und beginnt die neue Amtsperiode bis 2030.
Diese Abläufe sind in § 59 WPO geregelt bzw. in der Wahlpraxis dokumentiert.
13. Warum sollte ich an der Wahl teilnehmen?
Weil der Beirat:
- über Grundfragen der Berufsausübung entscheidet,
- über Qualitätskontrolle, Satzung und Haushalt bestimmt,
- den Vorstand und Präsidenten wählt,
- und damit direkten Einfluss auf die Zukunft des Berufsstands hat.
Die Wahl ermöglicht es jedem Mitglied, aktiv an der Selbstverwaltung mitzuwirken.
14. Wo finde ich weitere offizielle Informationen?
Weitere Informationen rund um den Beirat und die Beiratswahl finden Sie:
- auf der Website der WPK unter „Beiratswahl 2026″
- im WPK Magazin 1/2026 (Wahlbekanntmachung)
- im Berufsregister und der Wahlordnung gemäß § 60 WPO