Unabhängigkeit ist die Grundlage glaubwürdiger Abschlussprüfung
Mit der beschlossenen Verschärfung des Fremdbesitzverbots für Steuerberatungsgesellschaften setzt der Gesetzgeber ein klares und aus Sicht des DWP Deutscher Wirtschaftsprüferverein e.V. (DWPV) ausdrücklich zu begrüßendes Signal.
Der Gesetzgeber macht deutlich, dass dort, wo freie Berufe in besonderer Weise auf persönlicher Verantwortung, Verschwiegenheit, Integrität und einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Mandanten beruhen, reine Kapitalinteressen nicht die Richtung vorgeben dürfen.
Diese gesetzgeberische Entscheidung betrifft jedoch nicht allein den Berufsstand der Steuerberater. Sie berührt vielmehr einen Grundsatz, der in gleicher Weise auch für die Wirtschaftsprüfung von zentraler Bedeutung ist.
Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer übernehmen eine besondere Verantwortung gegenüber Unternehmen, Investoren, Kapitalmarkt und Öffentlichkeit. Die Glaubwürdigkeit unserer Tätigkeit beruht auf einem Prinzip, das seit jeher den Kern unseres Berufsrechts bildet:
Unabhängigkeit
Die unabhängige Abschlussprüfung ist kein bloßer Bestandteil regulatorischer Anforderungen. Sie erfüllt eine zentrale Funktion für das Vertrauen in die Verlässlichkeit wirtschaftlicher Informationen und damit letztlich für das Funktionieren unserer Wirtschaftsordnung insgesamt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich aus Sicht des DWPV eine grundsätzliche Frage:
Wenn der Gesetzgeber bei Steuerberatungsgesellschaften ausdrücklich anerkennt, dass externe Kapitalinteressen die berufliche Unabhängigkeit freier Berufe gefährden können, wie kann dann bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine abweichende Bewertung gerechtfertigt werden?
Gerade im Bereich der Wirtschaftsprüfung, in dem Prüfungsurteile unmittelbare Auswirkungen auf Kapitalmärkte, Investitionsentscheidungen und das Vertrauen in Unternehmen entfalten, kommt der institutionellen und persönlichen Unabhängigkeit des Berufsangehörigen herausragende Bedeutung zu.
Der DWPV sieht daher mit Sorge Entwicklungen, die zu einer zunehmenden Einflussnahme externer Kapitalinteressen auf berufsrechtlich geprägte Strukturen führen könnten.
Die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers ist kein formaler Bestandteil des Berufsrechts und keine bloße regulatorische Anforderung. Sie ist die unverzichtbare Voraussetzung für eine glaubwürdige Abschlussprüfung im öffentlichen Interesse.
Wer dieses Prinzip aufweicht, gefährdet langfristig nicht nur die Integrität des Berufsstandes, sondern zugleich das Vertrauen in die Verlässlichkeit wirtschaftlicher Informationen insgesamt.
Der DWPV wird sich auch künftig mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Unabhängigkeit des Berufsstandes als zentrales Fundament der Wirtschaftsprüfung uneingeschränkt erhalten bleibt.